Bundesjustizministerium zu Abo-Fallen im Internet

schnippewippe

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Das Bundesjustizministerium äussert sich zu Abo-Fallen im Internet .

Was steht alles im Bericht.
1. Was sind Kostenfallen im Internet?
In jedem Fall gilt: Nicht zahlen!
Wie schützt das geltende Recht Verbraucherinnen und Verbraucher?
Ist überhaupt ein wirksamerentgeltpflichtiger Vertrag zustande gekommen?
Kann ein wirksam geschlossener Vertrag angefochten werden?
Kann der Vertrag widerrufen werden?
Wie sieht es aus, wenn Minderjährige in eine Kostenfalle geraten?
Macht sich der Internetanbieter strafbar?
Wie kann unseriösen Unternehmen Einhalt geboten werden?

Was Euch wohl am meisten Interessieren wird



In jedem Fall gilt: Nicht zahlen!

Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beiträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei die*ser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die beupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
Nicht unter Druck setzen lassen!
Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren. Sie können aber vorsorglich darauf hinweisen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und hilfsweise die Anfechtung bzw. den Widerruf erklären. In diesem Fall sollten Sie den Brief per Einschreiben und Rückschein versenden. Muster für einen solchen Brief stellen die Verbraucherzentralen bereit.
Auf Mahnungsbescheide reagieren!
Da man überall der Meinung ist, dass diese nicht kommen werden, stelle ich mal davon kein Zitat ein. Könnt Ihr ja im Bericht nachlesen.:D

Minderjährige sind geschützt!
Ist ein Minderjähriger in eine Kostenfalle geraten sollten die gesetzlichen Vertreter (regelmäßig die Eltern) dem Anbieter mitteilen, dass sie die erforderliche Zustimnung zur Vertragserklärung verweigern. Bei Geschäftsunfähigen (also Kindern, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben) genügt der vorsorgliche Hinweis, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.
Hilfe holen!

Rechtsrat einholen!


7. Was die Bundesregierung gegen Kostenfallen im Internet unternimmt


Die Internetseite vollständig und genau lesen. Es empfiehlt sich, bis zum Ende der Seite zu scrollen und insbesondere auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Ist von Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen die Rede, weist dies in der Regel auf eine vertragliche Bindung hin, die mit Kosten verbunden ist.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn persönliche Daten (wie Name, Adresse und Bankdaten) abgefragt werden. Dies ist bei unentgeltlichen Angeboten nicht erforderlich und auch nicht üblich. Durch ein Gewinnspiel soll häufig nur von der Entgeltlichkeit abgelenkt werden.
Die Anbieterdaten im sogenannten Impressum lesen. Wird dort lediglich ein Postfach angegeben oder sitzt der Anbieter im Ausland, kann es unter Umständen schwierig sein, seine Rechte durchzusetzen.
 
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sn00py603

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Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ein europaweit einheitliches Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet geboten ist. Aus diesem Grund hat sie das Thema auch bei den Verhandlungen zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher angesprochen und in Brüssel einen Formulierungsvorschlag unterbreitet. In den Verhandlungen wird sich die Bundesregierung weiter für eine europäische Regelung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen.
Wenn dem so wäre, hätte schon lange etwas passieren müssen. Behörden Mühlen mahlen langsam,Brüsseler Mühlen mahlen noch langsamer...:mad:
 
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