Wer sind denn hier die Abzocker

schnippewippe

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Ich konnte mir auch nicht vorstellen das Media Markt das nicht genau durchdacht hatte. Schliesslich kennt man ja das Verhalten seiner Kunden.

Der Händler ist also im Recht, wenn er sich weigert, die fehlerfreie Ware zurück zu nehmen und das Geld zurück zu geben.
Da einmal geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich auch kein Rechtsanspruch auf Umtausch einer mangelfrei gelieferten Ware gegen eine andere.
Das Geld für den Anwalt sollten die Kunden sich wohl sparren. Können doch froh sein, dass sie die Sachen zurück geben konnten und eine Gutschift bekamen. Ist meine Meinung.
 
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sarazena

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Der Verbraucher sollte endlich lernen,Werbung heisst täuschen.
Die Werbung war doch korrekt. Das Media Markt dann beim Umtausch das Geld nicht rausrückt sondern Gutscheine - es besteht kein Recht auf Rückgabe des Geldes. Es besteht eigentlich überhaupt kein Umtauschrecht, außer bei fehlerhafter Ware. Aus Kulanz wird trotzdem oft umgetauscht, aber dann entscheidet der Händler über die Rückvergütung - also Bares oder Gutschein.

Nein, Geiz ist nicht geil wenn es in Abzocke mündet :mad:
 

Winnimaus

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Tja...da ist wohl die Rechnung der "pfiffigen" Kunden nicht so ganz aufgegangen... Ist ja echt der Hit in Tüten....
 

egomane

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tja, so kanns kommen, wenn die gier das Gehirn ausschaltet. Dumm gelaufen für den Abzocker, was in meinen Augen diesmal der Kunde war :rolleyes:
 
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