Filesharing: BGH öffnet Abzocke der Musikindustrie Tür und Tor

schnippewippe

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Filesharing: BGH öffnet Abzocke der Musikindustrie Tür und Tor

Entgegen allen Erwartungen und Hoffnungen der Abmahnopfer hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in gleich drei Filesharing-Fällen für die Musikindustrie votiert und dieser einen fulminanten Sieg beschert. Dieser wird es Abmahnopfern in Zukunft noch schwerer machen, sich gegen die horrenden Forderungen zu wehren und gestattet der Musikindustrie das Fortführen der Abzocke.

Grundsätzlich geht es beim Filesharing immer um zwei Fragen, nämlich ob die Rechteinhaber ausreichend die korrekte Verfolgung der IP-Adresse beweisen können und ob der Anschlussinhaber einen alternativen Sachverhalt vortragen kann, um den Vortrag der Musikindustrie widerlegen zu können, also z. B. dass andere Familienmitglieder oder Nachbarn den Anschluss benutzen, Urlaubsabwesenheit etc. Zudem spielt die Höhe der Streitwerte und des Schadensersatzes eine bedeutende Rolle.
Worum ging es im Einzelnen bei den entschiedenen Filesharing-Fällen und warum unterstützt der BGH Abzocke?.........................................
 
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