Mediengestalter Stefan Insam - Betrug?

ireneshakty

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Habe bei einem Mediengestalter (Stefan Insam) aus Italien -> Südtirol -> Grödnertal die Erstellung einer Webseite in Auftrag gegeben.
Mitlerweile müsste die Person in Berlin wohnhaft sein...

Es sollten € 500,- im Voraus bezahlt werden und die selbe Summe noch einmal nach Vollendung der Dienstleistung. Habe Vorauszahlung auch geleistet und mir wurde ein Termin für die (zumindest so gut wie komplette) Fertigstellung des Projektes genannt. Als ich eine Woche nach Ablauf dieses Termines nichts gehört habe, habe ich Kontakt aufgenommen, mir wurde ein neuer Termin versprochen. Nachdem dieser verstrichen war ging dies noch ein paar mal so weiter.

Nun ist keine Kontaktaufnahme mehr möglich, bzw. es wird gar nicht mehr reagiert und der letzte Kontakt liegt nun schon Monate zurück.

Langsam muss ich denken, dass Herr Insam Stefan mit italienischer Staatsbürgerschaft, möge er jetzt wohnhaft sein wo er möchte, nie vor hatte die Leistung zu erbringen, was durchaus den Straftatbestand des Betruges (§263 StGB) erfüllen kann.

Zumindest aber kann ich sicher zivilrechtlich vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten! (§ 323 BGB)
Das habe ich auch erklärt aber wie gesagt, keine Reaktion.

ICH FORDERE DAHER DIE ERSTATTUNG DER ANZAHLUNG IN HÖHE VON € 500,- NACH § 323 BGB (oder nach italienischem Recht: Art. 1470ff Codice Civile).
 

Krennz

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Erstelle eine Anzeige bei der Polizei und versuche einen Mahnbescheid oder das italienische Pendandt dazu zu erwirken (Mahnbescheid/ Klage/ Pfändungstitel)
 
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