Thema Gaspreise: ZB. E.on Hanse will mehr als 400.000 Gaskunden neue Verträge untersc

schnippewippe

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Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Zum Beispiel
E.on Hanse will mehr als 400.000 Gaskunden neue Verträge unterschieben, um dadurch bestehende Verträge mit unwirksamen Preisklauseln loszuwerden. Wir raten den Gaskunden: „Bloß nicht unterschreiben!“
Hier noch mal der Bericht auf einer anderen Seite. Da es später oft bei der Verbraucherzentrale schwer zu finden ist.
IdealGas ? ideal für den Papierkorb » Beitrag » hh-heute :: nachrichtenblog für hamburg

11.12.2009
E.ON Hanse verklagt hunderte von preiskürzenden Kunden
Wichtig: Beklagte, welche die vom Landgericht Hamburg aktuell gekippte Preisänderungsklausel in ihrem Sondervertrag finden, haben gute Karten. Hier sollte in dem Antrag, dass die Klage unbegründet ist, ausdrücklich auf die Argumentation des Landgerichts Hamburg verwiesen werden.

Die ungültige Klausel lautet: "E.ON Hanse/Hein Gas ist berechtigt, ihre Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen"

Das Urteil vom 27.10.2009, Az. 301 O 32/05 kann von der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg Verbraucherzentrale Hamburg e.V. heruntergeladen werden und findet sich dort unter der Überschrift:
(11.11.2009) Urteil Landgericht Hamburg gegen E.on Hanse: Begründung liegt vor. ...................aus dem link oben

Zu hohe Gaspreise: Zweite Sammelklage gegen E.on Hanse

2. Dezember 2009,

Kartellamt geht gegen Gasversorger vor

5. März 2008, Urteil
 
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schnippewippe

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AW: Thema Gaspreise: ZB. E.on Hanse will mehr als 400.000 Gaskunden neue Verträge unt

Die E.ON Hanse Vertrieb GmbH schreibt aktuell zehntausende Kunden mit Joker 2000-
, Joker duo- und ThermoStrom09-Verträgen an und fügt geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen bei. Die neuen Vertragsbedingungen sollen nach Auffassung von E.ON auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden ab 1. Dezember Vertragsbestandteil werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Betroffenen sich gegen die Preiserhöhungen zu wehren und den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.

E.ON Hanse schreckt hier vor der kundenfreundlichen Kündigung des Altvertrages und dem Angebot neuer Verträge zurück. Stattdessen versucht das Unternehmen den Kunden neue Verträge unterzujubeln, u.a. um die nach unserer Auffassung unwirksamen und nicht zu Preiserhöhungen berechtigenden Preisklauseln der Altverträge durch neu gefasste Preisklauseln zu ersetzen.

Die bisherigen Preisänderungsklauseln in den drei Stromverträgen von E.ON Hanse genügen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofes. Betroffene E.ON Kunden haben deshalb nach Auffassung der Verbraucherzentrale Erstattungsansprüche hinsichtlich der gezahlten Preiserhöhungen und können auch die Bezahlung zukünftiger Preiserhöhungen verweigern.

Wer zukünftig die Preise kürzen will, sollte der Änderung der Vertragsbedingungen kurzfristig per Einschreiben widersprechen. Wer ohne Rechtsstreit preisgünstig mit Strom versorgt werden will, sollte wie von E.ON angeboten bis spätestens 31. Oktober per Einschreiben den Vertrag kündigen und sich zeitnah über eines der Vergleichsportale im Internet einen neuen Anbieter suchen. Für ThermoStrom09-Kunden ist der Wechsel zu einem anderen Versorger häufig nicht möglich, da es für Heizstrom zumeist keine Konkurrenzanbieter gibt.

Bei allen Fragen zu Rechnungen und Preiserhöhungen Ihres Energieversorgers, zu Erstattungsansprüchen und Preiskürzungen wie auch zum Anbieterwechsel hilft die Verbraucherzentrale. ..........aus dem link
 

schnippewippe

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Sieg der Gaskunden gegen E.on Hanse

Sieg der Gaskunden gegen E.on Hanse

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat heute in dem Prozess über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen E.on Hanse in vollem Umfang der Verbraucherseite Recht gegeben. Damit ist die im April 2005 erhobene erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger zu einem guten Ende gekommen. Da das Gericht die Revision zugelassen hat, ist es indes nicht ausgeschlossen, dass E.on noch den Bundesgerichtshof anrufen wird.

„Das ist ein voller Erfolg für die Gaskunden. Nach fast acht Jahren geht der längste und einer der wichtigsten Prozesse der Verbraucherzentrale Hamburg zu Ende. Wir sind sehr glücklich und freuen uns für die Gaskunden in Norddeutschland“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.........................mehr im link
 

schnippewippe

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E.on Hanse pfeift aufs Recht - und missachtet das Recht Tausender

E.on Hanse pfeift aufs Recht - und missachtet das Recht Tausender

Nachdem E.on Hanse wegen unwirksamer Gaspreiserhöhungen zur Zahlung von rund 75.000 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg rechtskräftig verurteilt worden war, hat der Energieversorger jetzt mit Zinsen rund 88.000 Euro gezahlt. Das Geld hat die Verbraucherzentrale abzüglich ihrer Kosten den 54 Gaskunden, die ihre Rückzahlungsansprüche an die Verbraucherzentrale zur Erhebung der Sammelklage abgetreten hatten, ausgezahlt. Für eine mindestens fünfstellige Zahl weiterer Anspruchsberechtigter verweigert E.on Hanse aber trotz eindeutiger Rechtslage die Erstattung der ihnen zustehenden Beträge.

Musterbrief für Erstattungsanspruch (Kopie Ihres Briefes und der Antwort von E.on Hanse bitte an die Verbraucherzentrale)

Das Unternehmen hatte vor gut einem Monat die Rechtsmittel gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Hamburg im Gaspreisstreit mit den Kunden und der Verbraucherzentrale Hamburg zurück genommen und dadurch die in den beiden Sammelklagen ergangenen Urteile rechtskräftig werden lassen.................mehr und Brief im link

Chaotische Energieabrechnungen bei E.ON-Hanse
Energieversorger droht mit Stromsperre

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/chaotische-energieabrechnungen-bei-e-on-hanse

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Niclas

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AW: Thema Gaspreise: ZB. E.on Hanse will mehr als 400.000 Gaskunden neue Verträge unt

Das Geld hat die Verbraucherzentrale abzüglich ihrer Kosten den 54 Gaskunden, die ihre Rückzahlungsansprüche an die Verbraucherzentrale zur Erhebung der Sammelklage abgetreten hatten, ausgezahlt.
Das ist die einzige Form einer "Sammelklage" in D. Im Prinzip bleibt es eine Einzelklage.
 
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