Beliebter Trick: Scheinbare “Bürgschaft” des GmbH-Geschäftsführers per Fax oder eMail

schnippewippe

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Beliebter Trick: Scheinbare “Bürgschaft” des GmbH-Geschäftsführers per Fax oder eMail
estellt eine GmbH teure Ware, so hat der Lieferant oft Bedenken, ob denn auch wirklich bezahlt werden wird. Erst recht bei UG oder Limited (Details dazu hier). Oder wenn der Besteller bereits in Zahlungsrückstand ist. Der Lieferant verlangt also Vorkasse oder Sicherheitsleistung. “Kein Problem”, so der Geschäftsführer der GmbH (UG oder Limited), “ich bürge privat für den Kaufpreis.” Gesagt, getan. Kurze Zeit später liegt im Fax des Lieferanten folgendes Dokument:

“Bürgschaftserklärung: Zur Sicherung der Forderung der LIEFERANT GmbH gegen die BESTELLER GmbH übernehme ich, Herr Bürgemann, als Gesellschafter und Geschäftsführer der BESTELLER GmbH eine private Bürgschaft. Schilda, den 1. April 2014, Benno Bürgemann” [eigenhändig unterschrieben]

Alles klar, denkt sich der Lieferant und schickt die Ware raus. Zahlung bleibt aber aus und zwei Monate später meldet die BESTELLER GmbH Insolvenz an. Ist ja nicht schlimm, der Benno Bürgemann haftet ja. Wirklich?............weiter dazu im link
 
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