Widerrufsrecht jetzt auch für digitale Inhalte

schnippewippe

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Widerrufsrecht jetzt auch für digitale Inhalte
Mit der Änderung des Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014 wird es erstmals ein Widerrufsrecht auch für digitale Inhalte geben, also solchen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sondern per Download oder Streaming vom Verbraucher erworben werden können.

Solche Inhalte, die per Download erworben werden können, sind nach derzeitiger Lage Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet und somit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind, vgl. § 312d Abs. 4 Nr. 1 Var. 1 BGB. Streams dagegen sind nach aktueller Rechtslage Dienstleistungen, bei der das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, vgl. § 312d Abs. 3 BGB.
Was versteht man unter digitalen Inhalten?........................
 
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