"Pegasus Direkt" Ordnungshüter schlägt Alarm.

schnippewippe

New member
Man oh man :eek: Was die sich aber auch alles einfallen lassen :mad:

Leute redet mal wieder mit Euren älteren Familienmitglieder. Ich fürchte da werden wieder viele ältere Mitmenschen schon aus Angst unterschreiben. Sieht ja auch irgendwie sehr beeindruckend aus. Wer weiss denn schon ,was ein ,PostIdent-Verfahren ist.

Die Firma schickt Schreiben mit der Mitteilung """" man könne an zahlreichen Gewinnspielen teilnehmen,man müsse lediglich 53,64 Euro zahlen"""""":mad:

Natürlich wandern solche Schreiben ohne es genau zu lesen in den Müll.

Was steht denn da noch.
Die weiteren Unterlagen erhalte sie im Rahmen des PostIdent-Verfahrens, bei dem der Briefträger anhand des Personalausweises überprüft, ob es sich bei dem Angeschriebenen tatsächlich um den Empfänger handelt. Der Postbeamte benötigt dafür nur den Personalausweis - und eine Unterschrift. Und mit der nehme der Kunde das Angebot an.
So nun kommt der Postbote mit den Brief und will den Ausweis sehen und eine Unterschrift haben. Da werden doch viele denken, dass ist was Wichtiges vom Amt usw.

"Das ist fast im kriminellen Bereich", findet Mrosek. Aber eben nur fast. Denn nach Rücksprache der HAN mit dem Landeskriminalamt handele es sich noch nicht um eine Straftat. "Im Zweifelsfall heißt es dann: Sie haben doch unterschrieben."
:mad:

Es seien schon immer Senioren gewesen, die mit solchen Tricks hereingelegt würden: hilflos, gutgläubig und meist allein. Was sich verändere, seien die Maschen der Ganoven: "Die werden immer raffinierter." Mrosek rät jedem, der so ein Schreiben erhält, sich bei der Polizei oder der Verbraucherzentrale zu melden. Seine Hoffnung: Dass die Firma nun weniger Erfolg mit ihrer Masche hat.
Hier mal den Link zu den Zitaten.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wer weiss denn schon ,was ein ,PostIdent-Verfahren ist.
Wie heisst es immer so schön..Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.:D

aber;so einfach ist das Post-Ident-Verfahren nicht.
Aus dem Link:
PostIdent-Verfahren
Postident in der Variante Special kann auch zum wirksamen Abschluss von Verträgen dienen.
(...)
Ein Empfänger, der die Möglichkeiten des Postident-Verfahrens nicht kennt, könnte irrtümlich der Meinung sein, dass lediglich eine Empfangsbestätigung abgegeben wird.
(...)
Unternehmen, die bei Postident Special ein zu unterzeichnendes Dokument mitsenden, müssen dies jedoch zuvor einmalig von der Deutschen Post genehmigen lassen. Dies vermeidet, dass den Kunden unzumutbare Verträge vorgelegt werden können.
Ich,als Laie,gehe davon aus das hier auch ein Fehlverhalten der Post vorliegt.
Also,bekommt man das untergeschoben,dies auch der Post melden.

So neu ist diese Masche nicht....> posttip.de/Verbraucherschuetzer-warnen-vor-Postident-Sendungen
oder:
verbraucherrechtliches.de/ungewollte-preselection-vertrage-per-postident-verfahren/
Zum Post-Ident-Verfahren gibt es aber ein Urteil des BGH:
Die Entscheidung:

Wie bereits die Vorinstanz, beurteilt auch der Bundesgerichtshof die Einschaltung des Postboten nicht als gleichzeitige Anwesenheit beider Vertragspartner.
(...)
Unterbleibt die nach Fernabsatzrecht erforderliche Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechtes, so besteht dieses nach der aktuellen Rechtslage unbefristet fort (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB). In der Praxis ist daher bei allen Fallgestaltungen, die möglicherweise zu einem Widerrufsrecht führen können, im Zweifel aus Sicherheitsgründen eine Widerrufsrecht einzuräumen und entsprechend zu belehren. Gestaltungen zur Vermeidung eines Widerrufsrechtes sind mit großer Vorsicht zu bewerten.
Quelle&mehr: hk2.eu/Bundesgerichtshof vom 21.10.2004, III ZR 380/03 - Postident
 
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