OLG: Kein Hagelschaden, wenn der Hagel schon geschmolzen ist

schnippewippe

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Mal etwas Anderes
Kein Hagelschaden, wenn der Hagel schon geschmolzen ist


Ein Urteil aus dem Bereich der Hausratversicherung könnte zukünftig auch Bedeutung im Verkehrsrecht haben.

Entstehen durch geschmolzenen Hagel Wasserschäden, so liegen keine Hagelschäden vor. Die Haus*rat*versicherung ist daher gemäß § 5 Nr. 1 VHB 2008 nicht verpflichtet, für die Schäden aufzukommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 04.06.2013, Az. 5 W 43/13) hervor.......................
 
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