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27.08.2010, 15:27
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#21 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
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Gewerbeauskunft-Zentrale
Gewerbeauskunft-Zentrale
Zitat:
Geesthacht/Lübeck. Grau, sachlich, viel Kleingedrucktes: Das Schreiben, das bei zahlreichen Gewerbetreibenden in der Region dieser Tage im Briefkasten landet, wirkt wie ein offizieller Brief vom Amt. Eindringlich werden die Unternehmer aufgefordert, ihre Firmendaten für eine Gewerbeauskunft-Zentrale zu ergänzen und mit Unterschrift sowie Stempel zu versehen.
Dass die Firmen damit für zwei Jahre einen Eintrag auf einer wenig bekannten Homepage bestellen, der sie insgesamt mindestens 1138 Euro kostet, wird erst beim ganz genauen Lesen im Kleingedruckten deutlich...................weiter im link
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04.09.2010, 12:45
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#22 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Abzocke für Werbeeintrag
Viel Geld für Brancheneintrag: Kunden und Polizei sprechen von Abzocke
Warum Polizei und IHK vor der Gewerbeauskunft-Zentrale warnen
Zitat:
Bünde/Kirchlengern. Seit einigen Wochen gehen Gewerbetreibenden in Bünde und umliegenden Kommunen Anschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale, ein in Düsseldorf beheimatetes Unternehmen, zu. Das Ziel dieser Firma, die ein Online-Portal mit Brancheneinträgen betreibt, ist es, den angeschriebenen Unternehmer in das eigene Branchenverzeichnis aufzunehmen. Mit "unseriösem Vorgehen", wie die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld meint.....................................
.................................................. ................................
Nicht sofort ersichtlich seien die tatsächlichen Kosten, die auf den Unternehmer zukommen, so Throl, denn die angegebenen 39,85 Euro bezögen sich auf einen Monat – der Vertrag gilt jedoch für zwei Jahre. Macht insgesamt 956,40 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Ein weiteres Problem sei, dass einige Gerichte der Ansicht sind, dass Verträge dieser Art gültig seien, da man von einem Unternehmer verlangen könne, dass er sich seine Post genau durchlese, bevor er etwas unterschreibt. Morenike Throl rät, so einen Vertrag anzufechten. Zudem sei das Düsseldorfer Unternehmen Ende Juli vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität abgemahnt worden, habe bis jetzt allerdings nicht reagiert.
Ein Sprecher der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH kann die Aufregung und auch die Nachfrage der Neuen Westfälischen nicht verstehen. "Alle Angaben, die für ein Angebot nötig sind, sind vorhanden." Der Rest gehe aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor. Außerdem liefere sein Unternehmen doch eine Gegenleistung, nämlich den Eintrag auf Branchenverzeichnis - Gewerbeauskunft Zentrale Nach seinen Angaben würde die Internetseite "mehrere hunderttausend Mal pro Monat angeklickt".
Auch die negativen Einträge in Internetforen zu seinem Unternehmen seien ihm völlig unverständlich und allenfalls gebe es sie nur vereinzelt. Dass zudem die Polizei im Internet vor dem Angebot seiner Firma warnt, könne er nicht nachvollziehen. Er wolle jetzt gerichtlich dagegen vorgehen.
............................mehr darüber im link
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Geändert von schnippewippe (04.09.2010 um 12:53 Uhr)
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18.09.2010, 20:34
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#23 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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Post vom World Company Register / World Business Guide
Post vom World Company Register / World Business Guide
Zitat:
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Ein Update eines bestehenden Eintrags mag kostenlos sein – der Eintrag selbst kostet aber 995 Euro pro Jahr, wobei man erst einmal den Zeitraum von drei Jahren bucht. Wer also das Formular abschickt, geht eine fast 3.000 Euro teure vertragliche Bindung ein. Oder doch nicht?........................Bericht befindet sich im link
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22.09.2010, 12:56
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#24 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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Gewerbeauskunft-Zentrale
Wie die Gewerbeauskunft-Zentrale in die Abo-Falle lockt
Das Video von der Sendung Akte 2010 -Sat 1
Schaut es Euch an. Hier wird mitgeteilt , dass man den Vertrag anfechten kann.
"Allgemeine Gewerbeverwaltung" Verbraucherzentrale
Zitat:
Wer sich das Schreiben etwas genauer anschaut, erkennt dass es sich um eine Offerte handelt. Im Text selbst ist auch die Rede von: "Wir bieten Ihnen an…"
Aufgrund der anhängenden Zahlkarte erweckt der Brief beim flüchtigen Lesen den Eindruck, als würde es sich schon um eine Rechnung handeln. Denjenigen, die sich an die Verbraucherzentrale gewandt haben, ist insbesondere daran gelegen, andere, weniger aufmerksame Empfänger, zu warnen. Dieses Anliegen unterstützt die Verbraucherzentrale.
Aus diesem Anlass fordert die Verbraucherzentrale alle Bürger auf, Rechungen eingehend zu prüfen, bevor sie beglichen werden. In vielen anderen Fällen, müssen Verbraucher sich gegen unberechtigte Forderungen aktiv wehren. Gegen die vorliegende Offerte braucht man sich allerdings nicht zu Wehr zu setzen. Denn eine Offerte ist lediglich ein Angebot, das man erst durch Bezahlung annimmt..........aus dem link
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Geändert von schnippewippe (22.09.2010 um 14:23 Uhr)
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07.10.2010, 10:04
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#25 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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"Zündholz-Abzocker"
"Zündholz-Abzocker"
Zitat:
Bad Endorf - Es ist kaum zu glauben: Fünf Jahre, nachdem unsere Zeitung die Tricks der "Zündholz-Abzocker" aufgedeckt und für eine Wende in zahlreichen Gerichtsverfahren gesorgt hat, ziehen die schwarzen Schafe der Branche weiterhin ahnungslose Kleingewerbetreibende über den Tisch.
Wie unsere Zeitung herausfand, hatten die zweifelhaften Verkaufspraktiken von Vertretern wie J. eine wahre Prozesslawine ausgelöst, die ganz Deutschland überrollte. Viele Kleinunternehmer, die ihre Unterschrift unter die Zündholz-Verträge gesetzt hatten, fühlten sich ausgetrickst, getäuscht und betrogen.
Doch zahlen mussten sie trotzdem. "Vertrag ist Vertrag", so der Standpunkt der Richter in den vielen Zivilverfahren. Wie es zur Unterschrift kam, ob im Vorfeld gelogen oder Druck ausgeübt wurde, wichtige Details verschwiegen, die Verträge verwirrend gestaltet, Gesamtstückzahl und Gesamtpreis nie genannt wurden - all das spielte vor Gericht keine Rolle.
Erst als unsere Zeitung aufzeigte, dass System hinter der Zündholz-Abzocke steckt, kam es zu einer Wende. So musste eine Bäckerei aus dem Kreis Rosenheim die bestellten 100 000 Streichholzschachteln nicht zahlen. Vertreter H. blitzte mit seinen Forderungen am Landgericht Freiburg ebenso ab wie bei einem weiteren Verfahren in Altötting, wo das Amtsgericht in einem vergleichbaren Fall von "arglistiger Täuschung" sprach.
Vertreter J. (55), der Sailer 16 000 Euro abgenommen hatte, wurde vom Traunsteiner Landgericht sogar wegen Betrugs zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Sailer trat im Prozess als Überraschungszeugin auf. J. hatte der Betreiberin eines Näh- und Bügelservices im Raum Wasserburg erklärt, sie könne statt der vertraglich festgesetzten 20 000 Schachteln für 3900 Euro ("bloß eine Option") auch nur 5000 Stück für viel weniger Geld bestellen.
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Mehr darüber im Link
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09.10.2010, 15:45
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#26 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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"Allgemeine Gewerbeverwaltung - Industrie- und Handelsveröffentlichungen"
"Allgemeine Gewerbeverwaltung - Industrie- und Handelsveröffentlichungen"
Förderverein Tierfriedhof fast um 1500 Euro geprellt
Zitat:
Weiden. (hcz) Kaum war der "Förderverein Tierfriedhof" im Vereinsregister eingetragen, flatterten Vorsitzendem Josef Gebhardt schon die ersten Rechnungen ins Haus. 1500 Euro für nichts. Wenn er bezahlt hätte.
Auf amtlich anmutenden Schreiben forderten eine "Allgemeine Gewerbeverwaltung - Industrie- und Handelsveröffentlichungen", ein "VFG Register-Verzeichnis für Gewerbeveröffentlichungen" und ein "Allgemeines Gewerberegister" 543,83 Euro, 495,04 Euro und 490,52 Euro. Jeweils mit Überweisungsvordruck...........aus dem link
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15.10.2010, 23:32
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#27 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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Versicherungen oft auf der Seite der Abzocker ! ?
Sie haben das unterschrieben, also müssen Sie das auch zahlen.
Zitat:
Mein Rat in solchen Fällen lautet oft: Nicht zahlen! Denn es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass hier entweder überhaupt kein Vertrag zustande gekommen oder aber dass dieser zumindest wegen arglistiger Täuschung anfechtbar ist. Und das sehen auch die Branchenbuchanbieter so - häufig wird bereits auf den ersten Brief der Getäuschten auf einen Großteil der (angeblich bestehenden) Forderung verzichtet.
Ganz anders der Mitarbeiter einer großen Rechtsschutzversicherung. Dessen Aussage war nach Schilderung der Sachlage: "Sie haben das unterschrieben, also müssen Sie das auch zahlen." Die Versicherung ist so fein raus, muss also keinen teuren Rechtsanwalt für die Abwehr der Forderung zahlen. Und der Kunde schaut in die (teure) Röhre.
Ich bin mir sicher, das ist kein Einzelfall. Und daher noch ärgerlicher - spielt hier ein professionelles Unternehmen der ganzen Branchenbuch- oder Abofallen-Abzockerbande in die Hände (und in die Taschen). Liebe Rechtsschutzversicherungen: Wenn Sie es nicht so genau wissen, geben Sie es doch einfach mal zu und lassen uns Anwälte (am besten solche, die sich auf den jeweiligen Sachverhalt spezialisiert haben) entscheiden. Die paar Euro sind da sicherlich zu verschmerzen..................aus dem link
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26.10.2010, 15:58
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#29 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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GWE Gewerbeauskunft-Zentrale - mit neuem Anwalt Björn Nordmann
GWE Gewerbeauskunft-Zentrale mal wieder - mit neuem Anwalt Björn Nordmann
Hierzu im Link einen Bericht des Anwalts Sebastian Dosch
Sein Rat bleibt aber wie gehabt.
Zitat:
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Mein Rat für Betroffene ist und bleibt derselbe: Zahlen Sie nicht und wehren Sie sich gegen die angebliche Forderung und den angeblich geschlossenen Vertrag.
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01.11.2010, 18:05
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#30 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
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AW: Abzocke für Werbeeintrag
Weitere Anzeigenfirmen aus Luxemburg und Tschechien
Zitat:
Im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Mandat, werden RA Seeholzer zwei “Auftragsformulare” der Firmen Marketing Design Agentur, CZ-Pilsen und Regio Réclam S.Á.R.L., L-Esum zur Prüfung vorgelegt.
Bei beiden Formularen fällt auf, dass das Verteilungsgebiet, nach Auffassung des RA Seeholzer, zu unbestimmt ist.
In dem Formular der Fa. Marketing Design heisst es: Ausgabe PLZ: XXX; bei der Fa. Regio Réclam: Veröffentlichungsgebiet PLZ_Region: 29xxx.
Allein dananch erscheint das konkrete Verteilungsgebiet zu ungenau. Der Kunde kann nicht genau erkennen, in welchem Umfang die Werbung erfolgen und damit eine Werbewirksamkeit eintreten soll.
Auch die Laufzeiten von 2 Jahren mit einer jeweiligen Auflagestärke von insgesamt 4 Auflagen sind nicht ohne weiteres zu erkennen.
Bei dem Formular der Fa. Marketing Design Agentur soll als ausschliesslicher Gerichtsstand Tschechien vereinbart sein. Insofern müsste der Kunde damit rechnen, dass er vor einem tschechischen Gericht in Anspruch genommen wird.
Soweit man ein solch, oben beschriebenes Formular gegengezeichnet hat, ist es angezeigt, prüfen zu lassen, inwieweit der jeweilge Vertrag wirksam geworden ist oder nicht......................aus dem link
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