Kleine Sammlung von Informationen über Zeitschriften Abo

schnippewippe

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Kleine Sammlung von Informationen über Zeitschriften Abo-Abzocke

Da diese Art von Zeitschriften-Abo- Abzocke schon über 20 Jahre so geht und kein Ende in Sicht ist, stelle ich hier mal ein paar Berichte zusammen.Sie gehen immer wieder andere Wege um an ein Abo zu kommen..

Neuer Bericht der Verbraucherzentrale 25. Februar 2014
Gutscheine vom VSR Verlag?

Mit Gutscheinen ausgetrickst

Viele Verbraucher, die zurzeit von Zeitschriftenwerbern des VSR Verlags angesprochen werden, glauben für Gutscheine zum Einkaufen oder Probelesen zu unterschreiben, doch sie erhalten stattdessen kostenpflichtige Abonnements. Täglich erreichen uns mehrere Beschwerden von Betroffenen, denen in Einkaufszentren oder Supermärkten Abos untergeschoben wurden: So unterzeichnete Frau L. aus P. in dem Glauben, dass sie kostenlose Gutscheine des Supermarkts erhalten würde und dachte, es wäre eine Aktion der Filiale. Herr L. aus D. schildert, dass er in einem Einkaufszentrum angesprochen und ihm erklärt wurde, dass er Gutscheine und Werbung zugeschickt bekäme, wenn er seine Adresse angebe und dafür unterschriebe.

Trotz mehrmaliger Nachfragen bekommen die Betroffenen in vielen Fällen keinen Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abonnement, das ihnen später per Post bestätigt wird....................................

Ihre Rechte

Haben Sie auch ein Abo beim VSR Verlag unterschrieben? Widerrufen Sie den Vertrag! Wenn er auf der Straße abgeschlossen wurde, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Schildern Sie auch, wie alles abgelaufen ist und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an (Brief per Einschreiben/Rückschein schicken).
weiter im link ...................................mehr darüber im link
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung
Wer den Lügen glaubt ist in dem Irrtum etwas gratis zu bekommen.
Anfechtung wegen Irrtum.

Wer das Einschreiben per Einwurf schickt, kann es hier verfolgen und ausdrucken.

http://www.echte-abzocke.de/allgemein/3753-vsr-verlag-zeitschriftenabo-abzocke-hilfe.html

Immer wieder kommt auch diese Masche auf den Straßen vor.
Gewinnspiel in der Innenstadt entpuppt sich als Abo-Abzocke
Freundliche Menschen verteilen bunte Flyer, als Gewinnspiel-Preise locken Autos und Traumreisen – doch letztlich geht es nur um den Verkauf von Zeitschriften-Abos: Ein Beispiel aus Lörrach enttarnt das System der Abzocke. ...........................................
Auch das ist zur Zeit ganz gross im Gange
Callcenter-Abzocke am Telefon von Lotto, Zeitschriften und Vertägen
Mal was zum Lachen. Wie solche Gespräche ablaufen. :D
Sie haben gewonnen !!!! Abgezockte bei uns im Forum

http://www.echte-abzocke.de/telefon-telekommunikation/3594-ts24-teleservices-gmbh-hilfe.html

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...pvz-pressevertriebszentrale-stockelsdorf.html

http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/396-jetzt-zockt-man-rentner-ab-23.html

http://www.echte-abzocke.de/allgemein/1573-abzocke-durch-gerd-c-meyd-handelsonderneming-gmbh.html


Auf Arbeitssuche ?
Eine ganz gemeine Art dieser Abzocke.Man ist froh einen Job bekommen zu haben und zahlt am Ende nur für ein Abo.

Zeitschriftenabo statt Nebenjob

Wie läuft die Masche?

Nach eigenen Angaben ist die Firma momentan auf der Suche nach Produkttestern aus den Regionen Berlin, Köln, Frankfurt und Hamburg. Hamburger Bewerber werden zu einem persönlichen Gespräch in spartanisch eingerichtete Büroräume am Glockengießerwall 26 eingeladen. Der Job scheint zunächst attraktiv, denn er ist honoriert und kann ganz einfach nebenbei von zu Hause erledigt werden. Zudem dürfen laut Aussagen der Agentur die zukünftigen Mitarbeiter die Produkte nach dem Test auch noch behalten. Erst zum Ende des Gesprächs kommt der Haken. Um die Tätigkeit aufnehmen zu können, ist der Abschluss eines Zeitschriftenabos notwendig.

Was ist zu tun

Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, fechten Sie den Vertrag umgehend an und schildern Sie dem Verlag (meist: der PVZ) genau, wie der Vertrag zustande kam. Wir bauen darauf, dass seriöse Verlage ihre Zeitschriften nicht mit zweifelhaften Vertriebsmethoden verkaufen wollen und Sie aus dem Vertrag entlassen. Widerrufen Sie die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.......mehr darüber im Link
Oben im Bericht der Verbraucherzentrale steht,
Lassen Sie sich bloß nicht auf das im Internet unter ****""".testhelfer.com """" beworbene Angebot ein.....
""""""""Umfrage Test ist der Handelsname der Firma C2O Media Ltd, eingetragen in Großbritannien""""""""""
Haste Probleme fahre nach Großbritannien .
Leider gibt es ja auch noch andere Firmen die auf solche Art an Euer Geld kommen wollen.

Ob es das heute auch noch gibt?!
Kein Zeitungsabo an der Backe dafür einen Vertrag als """ Produkttester""" . Man bezahlt dann am Ende doch für ein Abo ,bekommt oft gar nichts zum testen oder nur Schrottttttttt. :sad:
Beispiel : http://www.echte-abzocke.de/compute...d-missbraucht-fuer-produkttester-gesucht.html
Video darüber von Akte 2010 .....Also wenn ich für was bezahlen muss...... Läuten bei mir die Alarmglocken
 
Zuletzt bearbeitet:

Krennz

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Man kann die Abos mittels 3 §§ im BGB anfechten.
1.) § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtum.

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

2.) § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung

Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.

3.) § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
 

sandmoe

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Hey, bei mir wurde heute in Stuttgart, direkt beim hauptbahnhof genau die gleiche masche abgezogen. Großer südländischer mann erzählt die ganze drogensache bla bla und im nachhinein fällt mir auf, wie skurill und verdächtig das ganze eigentlich war. der macht seine striche auf der rückseite von seinem formularblock etc.
Ich hab leider meine Daten auch angegeben, kann mir jemand helfen? Also vertragsabschluss war 03.04.14.
Was kann ich tun als nächstes? Gibts die future promotion firma? Ruf ich bei meiner Bank an? Zur Polizei? Bankkarte sperren lassen? Was tun?

Wie kann ich vorrangehen?
 

Brasu

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Hoffe das passt gut hier her. Bin natürlich auch auf die Masche hereingefallen. Bin dann wie folgt vorgegangen:
E-Mail an VSR Verlag in Kopie an die PVZ die für den Versand beauftragt wurde.

Mein Text:

Betr.: Widerruf eines Abonnement
hier: AUTO MOTOR und SPORT

Kundennummer:

Bezug: Ihr Schreiben vom 19.xx.2014


Sehr geehrte Damen und Herren.

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 19.06.2014 widerrufe ich das Abonnement der Zeitschrift Auto Motor und Sport, da Ihre aufgeführte Widerrufbelehrung auf Ihrem Service-Vertrag nicht den strengen Vorschriften des § 355 entspricht. Die Schriftgröße ist nicht deutlich größer als die restliche Schrift und wurde nicht in einer anderen Farbe gedruckt. Eine Umrandung genügt nicht! Deswegen bin ich nicht auf mein Widerrufrecht hingewiesen worden. Aus diesem Grund kann ich auch jetzt noch meinen Widerruf ausüben, was hiermit geschieht!
Zusätzlich fechte ich meinen Abonnementsvertrag gemäß § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung an. Der "Straßenvertreter" erklärte bewusst wahrheitswidrig, das es zu keinen Abonnement kommen würde, sondern es sich lediglich um Gutscheine handelt.

Da die PVZ mit der Betreuung des Zeitschriftenabonnements beauftragt ist, erhält auch sie eine Kopie dieser Mail.

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt wurde mir nahegelegt, schnellstens diesen "angeblichen Vertrag" zu widerrufen und zudem Strafanzeige gegen Ihre Firma zu stellen.
Ich teile Ihnen mit, dass, wenn dieser Vertrag nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird, ich den Widerruf mit rechtlichen Mitteln durchsetzen werde, zugleich Strafanzeige, wegen arglister Täuschung (§123 BGB); Betruges (§263 StGB) stellen werden.

Sehen Sie auch von dem Versand dieser Zeitschrift ab dem von Ihnen genannten Datum (10.xx.2014) ab. Sollte diese Zeitschrift dennoch zugestellt werden, gehen diese zu Ihren Lasten und Kosten zurück.

Eine Bestätigung des Widerrufs und des Nichtwirksamwerdens dieses Vetrages (per Post) erwarte ich bis spätestens 04.xx.2014.

Einen Tag später erhielt ich von der PVZ folgende Mail:

Abonnement: Auto Motor und Sport
Kundennummer:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Selbstverständlich sind wir Ihrer Bitte bereits nachgekommen
und haben Ihr Abonnement storniert. Die Belieferung wird
schnellstmöglich eingestellt.

Aufgrund der Meldefristen beim Verlag kann es sein, dass Sie *
noch wenige weitere Hefte erhalten. Diese sind für Sie natürlich*
kostenlos. Auch auf eine Rücksendung verzichten wir ausdrücklich.

Sollte Ihnen eventuell noch eine aktuelle Rechnung oder Mahnung *
vorliegen oder noch zugehen, betrachten Sie diese bitte als *
gegenstandslos.

Beste Grüße

Ihre PVZ-Kundenbetreuung

Ich hoffe ich kann damit einigen weiter helfen. Text meiner Mail an PVZ und VSR darf gerne für eure Belange genutzt werden.

Gruß
 
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