Infoscore

Sven1963

New member
Moin Moin zusammen.
Folgendes Problem habe ich mit Infoscore. Sie haben eine Forderung an mich, leider berechtigt. Nun wollte ich Ratenzahlung machen, was Infoscore auch machen würde. Aber sie wollen Nachweise zur meiner derzeitigen finanziellen Lage haben.
Dürfen die das fordern? Muss ich das vorlegen?
Ich bin der Meinung sowas brauche ich kein Inkassounternehmen vorlegen.
Für Antwort danke ich schon mal im Vorraus.
Gruß Sven
 

schnippewippe

New member
Sollte ich mal was mit einer Inkasso zu tun haben, würde ich keine genauen Nachweise zur meiner derzeitigen finanziellen Lage mitteilen. Da müsste ich ja meine Einnahmen und Ausgaben genau mitteilen.

Ist schwer hier was dazu zu schreiben. Wir wissen ja nicht , was schon im Vorfeld gelaufen ist.

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.................Wer in eine finanzielle Notlage gerät, sollte seinem Gläubiger umgehend darlegen, warum er zahlungsunfähig geworden ist. Informiert der Schuldner rechtzeitig seine Gläubiger davon, muss er die Kosten für den Inkasso-Auftrag auch nicht ohne weiteres übernehmen.

Mit anderen Worten: Ein Schuldner muss die Rechnungen aus einem Inkassso-Auftrag nur dann übernehmen, wenn zu erwarten ist, dass er zahlungsfähig ist. Ist der Schuldner dagegen nicht zahlungsfähig, so gelten die Kosten für den Inkasso-Auftrag auch nicht als zwingend notwendig .........................

Rechte der Schuldner - Pflichten von Inkassodiensten
.......Hat der Schuldner seinem Gläubiger jedoch schon vor dem Inkassoauftrag mitgeteilt, dass er die Rechnungen nicht bezahlen kann, hätte das Inkassounternehmen gar nicht tätig werden dürfen. Damit muss der Schuldner auch keine Inkassogebühren übernehmen. ........

Inkasso-Regeln: Was Schuldner wissen sollten - Wirtschaft | STERN.DE
Dann hätte der Gläubiger Ratenzahlung vorschlagen können oder er hätte klagen müssen.

Das AG Brandenburg (Urt. v. 23.07.2012 – 37 C 54/12) hat sich sehr ausführlich mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten beschäftigt.

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Nachweise zur meiner derzeitigen finanziellen Lage
Ich bin der Meinung sowas brauche ich kein Inkassounternehmen vorlegen.
Das sehe ich auch so. Bin aber auch nur ein Laie. Da sie dir dann aber vielleicht keine Ratenzahlung bewilligen, würde ich mich auch noch einmal an den Gläubiger wenden und da um Ratenzahlung bitten.

Wenn ich vom Inkassobüro keine Abtretungserklärung oder eine Vollmacht (die sie vom Gläubiger erhalten haben , um bei mir Geld zu fordern) erhalten habe, würde ich diese anfordern.

Wenn ich dem Gläubiger schon mitgeteilt habe, warum ich zahlungsunfähig geworden bin ,würde ich das dem Inkasso auch mitteilen.
Unter dieser Bedingung hätte der Gläubiger kein Inkassounternehmen beauftragen dürfen.
Er hätte ja Ratenzahlung vorschlagen oder klagen können.

Ich bezweifle auch , dass ein Inkasso ganz genaue Nachweise /Auskünfte zur derzeitigen finanziellen Lage fordern darf.
Würde da auch mitteilen, dass ich ja berteit bin zu zahlen und jetzt auch noch einmal beim Gläubiger um Ratenzahlung bitten werde.

Beispiel
Im Folgenden eine Musterbrief-Vorlage, wie ein Ratenzahlungsansuchen formuliert werden kann:

Piloh.de - Fachwissen zum Thema Finanzen

Nur zur Information für alle die Angst vor Hausbesuche haben.
Der persönliche Besuch ist eher selten. """"Inkassomitarbeiter dürfen sich übrigens nicht Zutritt in die Wohnung verschaffen"""", so Stefanie Laag von der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen.

Ob Dir das jetzt hilft :sad: Wollte dich aber nicht so alleine stehen lassen. :)
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