Abzocke bei Namensänderung nach Reisebuchung

schnippewippe

New member

Gericht untersagt überzogene Kosten für Namensänderung bei Reisen



Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher nach einer Reisebuchung den Namen eines Reisenden ändern lassen, darf der Veranstalter keine Zusatzkosten in Höhe des vollen Reisepreises oder mehr berechnen. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die FTI Touristik GmbH entschieden.

Für eine Namensänderung verlangen Reiseveranstalter oft horrende Summen – egal, ob nur eine fehlerhafte Schreibweise korrigiert werden soll oder die Kunden einen Ersatzreisenden nennen, weil er selbst die Reise nicht antreten kann. In der Buchungsbestätigung der FTI Touristik hieß es: „Achtung: Bei Namensänderung können Mehrkosten von bis zu 100 % des Reispreises oder mehr anfallen.“ Nach dem Gesetz dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Pauschalreisen noch bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson bestimmen. „Durch solche Klauseln mit völlig überzogenen Kosten werden die Rechte der Kundinnen und Kunden jedoch ausgehöhlt“, kritisiert Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv......................................

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 12 O 5413/13)...........
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/475-air-berlin-abzocke-bei-namensaenderung.html#post4113
 
Oben