Letzte Mahnung, Schadensersatzforderung unbekannt

Sheldon

New member
Hallo,

wir haben heute ein Schreiben bekommen, wo wir 1100€ überweisen sollen, Überweisungsträger liegt auch schon bei.

Es kommt von der Focus Forderungsmanagement, mit dem Titel: Letzte Mahnung

Gröger MV Gmbh und Co. KG


Schadensersatz§97/2 UrhG 14.6.2010 500€
RA-Honorar§97a/17S.2.UrhG 14.6.2010 651€

Wenn wir nicht das Geld überweisen oder uns melden, wird dieser Vorgang im Inkasso bis zur Titulierung verfolgt.





Es steht nicht mal etwas darüber drin was uns vorgeworfen wird. Kein Einschreiben, keine Unterschrift, Sachbearbeiter CR.

Wir haben auch nie vorher eine Mahnung bekommen und jetzt wollen sie 1100€, von etwas was angeblich über 3 Jahre zurückliegt?

Also ich finde das sehr merkwürdig!

Was sollen wir tun?

Danke!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Gröger MV Gmbh und Co. KG
[....]

Also ich finde das sehr merkwürdig!

Was sollen wir tun?
Gröger steht bekannt für Abmahnungen im Bezug mit Filesharing.
Die geforderte Summe passt auch in etwa und auch die angesprochenen §§.
Hier würde ich doch mal nachfragen was dies für eine Forderung und dies nur mittels RA der sich mit der Materie bestens auskennt.
 

schnippewippe

New member
Da finde ich nur was im Zusammenhang mit Abmahnungen. Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG .
Aber hast du denn schon mal so etwas erhalten?
Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung Das müsste ja entweder dabei sein oder vorher schon gewesen sein. Denke mal darüber nach.

Das liest sich nicht schlecht.
Abmahnung Gröger MV GmbH & CO.KG ?Obsession ?Böse Girlies? Rechtsanwälte C-S-R


Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung und/oder Modifizierung zu unterschreiben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Hier ist sind die Schreiben der focus Forderungsmanagement bei der Eintreibung für die Firma Triple X Entertainment UG abgebildet.
Forderung focus Forderungsmanagement
Focus Forderungsmanagement GmbH - Inkassoschreiben - Abmahnung Schulenberg und Schenk - Filesharing Anwalt: Filesharing-Abmahnung jetzt online zur Prüfung einreichen - Kanzlei DURY. Die Schreiben der Focus Forderungsmanagemen GmbH sehen meist wie folgt aus:
Offenbar hat Schulenberg & Schenk die Forderungen an die Inkassofirma weiterverkauft.
Wenn Sie Hilfe bei der Abwehr der FOCUS-Schreiben benötigen, können Sie Ihr Schreiben nachfolgend kostenfrei zu uns hochladen, wir melden uns dann ebenfalls kostenfrei bei Ihnen:
 
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Sheldon

New member
Wir hatten vor einigen Jahren mal eine Abmahnung erhalten, anscheinend steht die wohl im Zusammenhang damit, kann sein das es 2010 war.

Wir hatten eine modifizierte Unterlassungserklärung gemacht. Und haben unser Router besser gesichert. Wir haben bis heute nicht rausgefunden was da nun los war. Entweder hat bei uns wer zugegriffen oder das ist alles ein schlechter Scherz und die haben bei der IP was falsch gemacht.


Wir dachten es wäre erledigt... In 2 Monaten müsste es verjährt sein, vielleicht versuchen sie es deshalb nochmal an Geld zu kommen?
 

werv

New member
Wir hatten vor einigen Jahren mal eine Abmahnung erhalten, anscheinend steht die wohl im Zusammenhang damit, kann sein das es 2010 war.

Wir hatten eine modifizierte Unterlassungserklärung gemacht. Und haben unser Router besser gesichert. Wir haben bis heute nicht rausgefunden was da nun los war. Entweder hat bei uns wer zugegriffen oder das ist alles ein schlechter Scherz und die haben bei der IP was falsch gemacht.


Wir dachten es wäre erledigt... In 2 Monaten müsste es verjährt sein, vielleicht versuchen sie es deshalb nochmal an Geld zu kommen?
Hast du noch alle Papiere von damals ?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
In 2 Monaten müsste es verjährt sein,
Auch dann kann der "Gläubiger" die Forderung noch betreiben.
Eine Forderung verjährt nicht von Amts wegen.Erorderlich ist die Einrede der Verjährung ( § 214 BGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,


Mit Schreiben vom ... (Datum) machen Sie eine Forderung in Höhe von ... Euro (Betrag) gegen mich geltend.

Da diese Forderung aus dem Jahr **** stammt, ist sie bereits verjährt.
Ich mache daher von der Einrede der Verjährung gem. § 214 Abs. 1 BGB Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen
 

werv

New member
Auch dann kann der "Gläubiger" die Forderung noch betreiben.
Eine Forderung verjährt nicht von Amts wegen.Erorderlich ist die Einrede der Verjährung ( § 214 BGB)
Er kann es versuchen, da die Leute, die von der Verjährung
kein Ahnung haben und zahlen obwohl kein Anspruch laut Absatz (2)
besteht, kein Recht auf Rückerstattung haben. Ansonsten müsste man
erst vor Gericht die "Einrede" Verjährung zur Verteidigung vorbringen.

https://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/V/Verjaehrung_im_Zivilrecht/index.php
 

Sheldon

New member
Wir hatten das Geld nicht überwiesen und heute das nächste Schreiben erhalten. Jetzt haben sie uns noch 169€ Inkassokosten aufgebrummt. Wenn wir nicht bis zum 18.11. 1300€ überweisen leiten sie es direkt an Rechtsanwalt weiter und gehen gerichtlich gegen uns vor (Kosten wären mindestens 70€ steht drauf).

Wir dachten es hat irgendwann ein Ende... Das ist für uns so viel Geld, wir wissen gar nicht wie wir das aufbringen sollen (6-köpfige Familie, 1 Verdiener) und vorallem für etwas was wir gar nicht begangen haben.

Was sollen wir tun? Selber einen Rechtsanwalt nehmen (aber der wird sicher auch einiges kosten und wie finde ich in unserer Nähe den richtigen für den Fall?) ? Kann man die Kosten vielleicht etwas herunterhandeln?

Hoffe es kann uns jemand weiter helfen!
Danke!
 

werv

New member
Noch einmal: Hast du alle Papiere von damals, vor allem
ein Beweis dass du eine modifizierte Unterlassung weggeschickt hast ?


Wenn alles vorhanden ist, dann wird dich aller Wahrcheinlichkeit nach
ein Rechtanwalt weniger kosten als das was verlangt wird. Lass dich
einfach bei einer verbraucherzentralle informieren ob die mir zustimmen.

Ansonsten wenn das Geld nicht da ist: Es ist sehr wahrscheinlich dass die Firma nicht vor Gericht will (Erfahrung andere User) somit musst du erst RA nehmen wenn die diesen Schritt
wirklich machen.
 

Sheldon

New member
Die Abmahnung von damals haben wir noch. Einen Beweis für die modifizierte Unterlassungserklärung haben wir nicht, aber wir haben sie per Einschreiben eingeschickt.

Ok das werden wir machen bei Verbraucherzentrale informieren!


Mich wundert es das sie 3 Jahre nichts von sich hören lassen und jetzt wo sie die letzte Mahnung schicken, 4 Tage später schon die Inkassoforderung.
Als hätten sie uns jetzt wieder ins Visier genommen. Da kommt dann bestimmt Ende November das nächste Schreiben...

Falls die wirklich an Rechtsanwälte weiterleiten, dann müssen wir doch unseren Rechtsanwalt bezahlen + die ganzen Kosten die gefordert werden?!
 

werv

New member
Die Abmahnung von damals haben wir noch. Einen Beweis für die modifizierte Unterlassungserklärung haben wir nicht, aber wir haben sie per Einschreiben eingeschickt.

Ok das werden wir machen bei Verbraucherzentrale informieren!


Mich wundert es das sie 3 Jahre nichts von sich hören lassen und jetzt wo sie die letzte Mahnung schicken, 4 Tage später schon die Inkassoforderung.
Als hätten sie uns jetzt wieder ins Visier genommen. Da kommt dann bestimmt Ende November das nächste Schreiben...

Falls die wirklich an Rechtsanwälte weiterleiten, dann müssen wir doch unseren Rechtsanwalt bezahlen + die ganzen Kosten die gefordert werden?!
Es ist ganz normale Masche. Es ist kurz von Verjährungsfrist. Die hoffen alle Papiere sind weggeworfen.Und wollen doppelt verdienen...

Suche die Quittung für Einschreiben von damals - wenn die da ist dann werden die zu 99% nicht klagen (da sie befürchten müssen zu verlieren)


Eine schlechte Nachricht habe ich leider: Die haben die Verjährungsfrist unterbrochen, also alles in nächsten 3 Jahren sammeln
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Eine schlechte Nachricht habe ich leider: Die haben die Verjährungsfrist unterbrochen, also alles in nächsten 3 Jahren sammeln
Aussergerichtliche Mahnungen hemmen die Verjährung nicht.
Gerichtliche Mahnungen hemmen (unterbrechen) die Verjährung.
Der Ablauf der Verjährungsfrist wird um den Zeitraum der Hemmung aufgeschoben.Die bereits abgelaufene Zeit bleibt also relevant.
 
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