Verbraucherinformationsgesetz ab 1. Mai

siebendreissig

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Am 1. Mai wird das neue bzw. überarbeitete Verbraucherinformationsgesetz in Kraft treten.

Enthalten sind eine Ausweitung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie das “eigentliche” Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

Im Verbraucherinformationsgesetz werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern erstmals speziell auf sie zugeschnittene Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte gegenüber Behörden eröffnet. Diese sollen keine zusätzliche Bürokratie, sondern, Serviceleistung der Behörden bedeuten.

Kritik kam aber auch, u.a. von Foodwatch, welche die fehlende Verpflichtung zur unaufgeforderten Informierung der Behörden und Unternehmen als auch die mangelnde Transparenz der Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen, , kritisierten., Auch, Bundesbeauftragten ür den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, beanstandete die fehlende Obergrenze in der Kostenregelung.

Außerdem müssen Behörden künftig informieren, wenn Verstöße gegen das Lebensmittelrecht vorliegen. Das Gleiche gilt bei Gesundheitsgefahren, Verbrauchertäuschungen und bei Vertrieb von ekelerregenden Lebensmitteln (Gammelfleisch). Das neue Gesetz erschwert dadurch Rechtsverstöße und schafft viel Transparenz ür den Verbraucher.
 

schnippewippe

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