schnippewippe
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Das Hessische Landeskriminalamt warnt vor betrügerischen Wohnungsangeboten im Internet.
Vorsicht vor Wohnungslisten: Keine Gelder vorab zahlen
20.10.2009 Focus onlineDie Masche läuft immer ähnlich ab. Die Täter bieten verlockend günstige Wohnungen im Netz an. Vier-Zimmer-Luxuswohnungen sollen beispielsweise für 500 Euro zu haben sein. Meist sind das kopierte reale Angebote aus Datenbanken von Immobilienportalen, deren Preise verändert wurden............
Nach Zahlung der Kaution wird das Angebot aus der Datenbank gelöscht. Den Schlüssel bekommen die Opfer nie.
Das Geld ist wegImmerhin erklärt er genau, wie er sich die Transaktion vorstellt: Er wolle Schlüssel und Vertrag mit DHL schicken – per Nachnahme. Der Interessent solle dem Postboten die erste Miete als Sicherheit übergeben, das Geld werde aber nur „geparkt“. Er bekomme dafür den Schlüssel, könne sich die Wohnung ansehen und entscheiden, ob sie ihm gefällt. Erst dann werde das Geld von DHL an den Vermieter übergeben................................aus dem unteren Link
Die 900 Euro sind dann allerdings wahrscheinlich weg: Das Geld wird nicht irgendwo „geparkt“, sondern dem Versender ausgezahlt. Denn einen solchen Treuhandservice bietet DHL gar nicht an. „Wir liefern die Sendung aus und vereinnahmen das Geld – damit ist unser Auftrag erfüllt“, erklärt DHL-Sprecher Klaus-Dieter Nawraht. Die weitere Abwicklung übernimmt die Postbank: Sie überweist das Geld auf das Konto des Absenders. Auch wenn der Wohnungsinteressent in der Zwischenzeit feststellt, dass er Opfer eines Betrugs geworden ist, kann er dies nicht mehr stoppen. „Da bleibt nur der zivilrechtliche Weg mit einer Anzeige bei der Polizei“, so Postbank-Sprecher Jürgen Ebert.
Vorsicht vor Wohnungslisten: Keine Gelder vorab zahlen
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt "Vorsicht vor 'Mieterdateien'", wie sie die Angebote solche Firmen nennt. Attraktiver und preiswerter Wohnraum werde in Aussicht gestellt, "oder jedenfalls soll es Listen geben, in denen die tollen Wohnungen aufgeführt sind", erläutert sie. Vor der "Vermittlung" werde aber eine "Dienstleistungsgebühr" verlangt. Unter Umständen bedeute das dann für Wohnungssuchende: "Außer Spesen nix gewesen". Sieben Firmen sind laut den Verbraucherschützern allein in Hamburg aktiv.................................................
Im Auftrag von neun enttäuschten Kunden, die trotz der Zahlung einer Gebühr von 189 Euro später keine Wohnung fanden, erwirkte der Hamburger Mieterverein jüngst ein Urteil gegen einen Anbieter (Az.: 309 S 107/08). Die Richter entschieden, das Vorgehen der Firma verstoße gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz..
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