Massenabmahner Fabian Gründel verliert vor dem LG Berlin

schnippewippe

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Massenabmahner Fabian Gründel verliert vor dem LG Berlin

Das wurde aber auch Zeit!

Nachdem Herr Fabian Gründel (“www.onlinehandel-gruendel” führt weiter auf “www.abilos-shop.de”) bereits im Jahre 2012 zahlreiche Online-Händler wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz abgemahnt hatte (wir berichteten u.a. hier), jedoch nicht in einem einzigen uns bekannten Fall den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzte, fuhr er in diesem Jahr, erneut vertreten durch die Rechtsanwälte Grosse Gottschick+Partner, mit seinen Abmahnungen fort (auch hierüber berichteten wir).

Diesmal beließ er es jedoch nicht bei den Abmahnungen, sondern beantragte in zahlreichen Fällen, in denen keine Unterlassungserklärungen abgegeben wurden, den Erlass einstweiliger Verfügungen......................weiter im link
 
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