Urteil Kunde bemerkte die Preisänderung nicht.

schnippewippe

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Das Urteil liegt zwar schon ein paar Monate zurück, kann aber vielleicht doch den ein oder anderen User helfen.

An dem Wohnort des späteren Beklagten ist kein DSL verfügbar. Verbindungen zum Internet stellt er per Internet-by-Call über seinen Telefonanschluss der Dt. Telekom her. Die Einwahlnummern der Anbieter, um deren Tarife es in dem folgenden Verfahren ging, hinterlegte der Mann in seinem Router. So wurden die rund um die Uhr gültigen Tarife von ihm genutzt, ohne dass er die Preisänderung bemerkte, die der genutzte Anbieter Avivo und später Alster24 vornahmen...............Der Kunde zahlte nicht .Urteil Amtsgericht Flensburg, Aktz. 65 C 247/08 vom 08.01.2009
 
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