Privates Musik-Kopieren bleibt erlaubt

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Verfassungsbeschwerde abgewiesen:
(...)
Private Digitalkopien verstießen ohnehin nicht gegen das Eigentumsrecht, ergänzten die Richter. Zulässig sind damit weiterhin «einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen.»
(...)
Mit ihrer Beschwerde kamen sie schlicht zu spät. Richte sich eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so könne sie nur innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden.
Quelle&mehr: netzeitung.de
 
Oben