Zeitschriftenabo- Springer muss 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

schnippewippe

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Springer muss 100.000 Euro zahlen

Herr B. aus O. hatte sein Zeitschriftenabonnement eigentlich gekündigt und erhielt ein Schreiben aus dem Hause Axel Springer, in dem er um einen Rückruf gebeten wurde, um noch offene Fragen zu Beendigung seines Abos zu klären, doch im Verlauf des Gesprächs wurde die Werbetrommel für die Fortsetzung des Abonnements gerührt. Auch Frau M. aus Hamburg meldete sich im Auftrag eines Ex-Kunden wegen Abwicklungsfragen beim Verlagshaus; tatsächlich wollte man ihr aber ein neues Abonnement für die „Bild am Sonntag” verkaufen. Und Herrn K. aus D. wurde bei seinem Rückruf die Fortsetzung seines gekündigten Abos mit angeblich besseren Bezugsbedingungen angeboten.
Verstoß gegen Gerichtsurteil


Diese drei Fälle sind beispielhaft für die Vertriebspraktiken der Axel Springer AG. Schon im Februar 2012 hatte das Landgericht Berlin dem Unternehmen untersagt, seine Kunden unter einem Vorwand anzuschreiben und einen Rückruf zu erbitten, in dessen Verlauf ihnen die Fortsetzung ihrer Zeitschriftenabonnements nahegelegt wurde (Anerkenntnis-Urteil v. 17. Februar 2012, Az. 16 O 558/11). Doch offenbar kümmert diese rechtskräftige Entscheidung den Verlag wenig.
Ordnungsgeld fällig.....................weiter im link
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