Facebook: Änderung der Nutzungsbedingungen macht Nutzer endgültig zu Werbeträgern

schnippewippe

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Facebook: Änderung der Nutzungsbedingungen macht Nutzer endgültig zu Werbeträgern


........................................Zusammengefasst lässt sich Facebook hiermit das Recht einräumen, die Daten seiner Nutzer, also den Namen, Profilbilder und Informationen (was damit gemeint ist, ist nicht vollkommen klar) im Rahmen von Werbung zu nutzen. Facebook kann sich so von Unternehmen bezahlen lassen, um Werbung der Unternehmen, angereichert mit Daten der Nutzer, schalten zu können. Unter 3. lässt sich Facebook sogar das Recht einräumen lassen, diese Werbung nicht zwingend als Werbung deklarieren zu müssen. Der Nutzer wird also endgültig zum Werbeträger der Werbeplattform Facebook.

Die Möglichkeiten der Nutzer sich gegen die Änderungen an den Nutzungsbedingungen zu wehren sind gering. Wie Carsten Ulbricht auf Recht 2.0 klarstellt, treten die geänderten Nutzungsstimmungen nach der Sonderregelung für Deutschland erst 30 Tage nach Bekanntgabe der Änderungen in Kraft, nicht wie in den übrigen Ländern sofort. Wer nach den 30 Tagen Facebook weiterhin nutzt, hat die Änderungen automatisch angenommen. Die einzige Möglichkeit den Änderungen zu widersprechen ist, seinen Account bei Facebook innerhalb der 30 Tage zu löschen.

Wer seinen Facebook-Account behalten möchte, dennoch aber nicht möchte, dass seine Daten für Werbezwecke genutzt werden hat zur Zeit noch die Möglichkeit die Privatsphäre-Einstellungen so anzupassen, dass die Werbeanzeigen für “Niemand” sichtbar seien sollen. Dazu ruft man diesen Link auf, der einen direkt zu den entsprechenden Einstellungen von Facebook führt. Ganz unten wählt man dann unter “Kombiniere meine sozialen Handlungen mit Werbeanzeigen für” im Dropdown-Menu “Niemand” aus und klickt auf “Änderungen speichern”......................mehr im link
 
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