Auskunftspflicht des Inkassounternehmens nach dem Gesetz

schnippewippe

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Auskunftspflicht des Inkassounternehmens nach dem Gesetz

Forderungsgrund und Datum des Vertragsschlusses

In einem Inkassoschreiben muss zukünftig der Forderungsgrund mit Datum des Vertragsschlusses genannt werden. Dies war in der Vergangenheit häufig nicht der Fall, so dass der Verbraucher nicht genau wusste, um welche Forderung es sich handelt, insbesondere wer die Forderung geltend macht. Nunmehr muss das Inkassounternehmen dem Verbraucher Auskunft über den Namen des Auftraggebers des Inkassounternehmens, also des “ursprünglichen Vertragspartners” machen. Die ist deshalb wichtig, weil die im Inkasso geltend gemachten Forderungen häufig abgetreten werden. Diese Änderung tritt ab Mitte 2014 in Kraft.
Deckelung der Inkassogebühren


Klargestellt worden ist, dass die Inkassogebühren für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf die Höhe gedeckelt ist, die auch ein Rechtsanwalt verlangen dürfte. Dies entspricht aber bereits der gängigen Rechtspraxis, stellt aber dennoch eine zu begrüßende Klarstellung dar. Denn tatsächlich ist es oft so, dass in Inkassoschreiben deutlich überhöhte Forderungen geltend gemacht werden, gerade bei geringeren Streitwerten.....................
Für die Abgezockten zum Mut machen. Da sehr viele Angst vor ein Inkasso haben,
Was ist ein Inkassounternehmen?
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Was ist ein Inkassounternehmen?


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