Das sog Anti-Abzocke-Gesetz ist beschlossen worden!

schnippewippe

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Das sog Anti-Abzocke-Gesetz ist beschlossen worden!

Der Bundestag hat am 27.06.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Es sollen im Wesentlichen drei Bereiche verbessert werden.

Der 1. Bereich betrifft das Urheberrecht hier speziell das Filesharing. Hier sollen die Abmahnkosten stark reduziert werden. Der Streitwert soll auf 1.000 € beschränkt werden, so dass nur noch 155,29 € an Anwaltskosten entstehen können. Es gibt aber eine Ausnahme nämlich dann, wenn die Einschränkung „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist. Man darf gespannt sein wie dies in der Praxis ausgelegt wird! Ebenso wird der sog. fliegende Gerichtsstand abgeschafft. Der Verbraucher muss fortan an seinem Wohnsitz verklagt werden.

Der 2. Bereich betritt das Inkasso. Auch hier soll der Verbraucher vor unberechtigten und überhöhten Inkassoforderungen geschützt werden. ..................................

Der 3. Bereich betrifft das Wettbewerbsrecht. Unter anderen geht es belästigende Werbeanrufe sowie Fälle in denen Verträge aufgedrängt werden. ........................mehr darüber im link
Noch ein anderer Beitrag darüber


Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken – was ändert sich im Urheberrecht?



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developer

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Das neue Gesetz steht in den Startlöchern:

Neues Anti-Abzocke-Gesetz - Also doch Verbraucherschutz - Geld - Sddeutsche.de


Wollen wir hoffen, dass es dieses Mal wirklich etwas verändern kann.
Irgendwie bin ich da ja ein wenig skeptisch ...

Aber eine rechtliche Handhabe ist schließlich nie verkehrt^^


Und noch eine interessante Idee aus Anwaltskreisen:
http://www.strafakte.de/strafrecht/olg-koeln-serienabmahnungen-als-betrug-strafbar/

Serienabmahnungen könnten den Straftatbestand des Betruges erfüllen.
 
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schnippewippe

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