Verbraucherzentralen fordern besseren Schutz-- Ausnahme im Gesetz ermöglicht Abzocke

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Verbraucherzentralen fordern besseren Schutz -- Ausnahme im Gesetz ermöglicht Abzocke



Am 15. Mai berät der Rechtsausschuss des Bundestags den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Ein juristisches Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) des Rechtsanwalts Christian Solmecke zeigt, dass die Regelung zu urheberrechtlichen Abmahnungen Verbraucher nicht ausreichend schützt: Ausnameregelungen geben Abmahnanwälten die Möglichkeit, Verbraucher übermäßig abzukassieren. „Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag die Schutzlücke schließen“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.

Mitte März hatte die Bundesregierung nach monatelangem Streit einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu begrenzen. Bei Privatpersonen dürfte der Streitwert demnach 1.000 Euro nicht überschreiten. Abmahngebühren für den Rechtsanwalt würden sich entsprechend auf etwa 155 Euro belaufen. Das Problem: Das Gesetz erlaubt Ausnahmen. Wenn die Begrenzung des Streitwerts nach den „besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist“, können die Abmahngebühren auch höher liegen.

78 Prozent der Abmahnungen fallen in den allermeisten Fällen unter die Ausnahme------------weiter im link
 
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