Abzocke bei "Freizeit" auf dem Klo

schnippewippe

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"Freizeit" auf dem Klo
"Freizeit" auf dem Klo

Ein Modell: die Reinigungskraft reinigt die Toiletten streng nach Plan drei Mal in neun Stunden, für jeweils eine halbe Stunde. Bezahlt werden dann eineinhalb Stunden Arbeitszeit, und für diese eineinhalb Stunden auch die Sozialversicherungsabgaben. Den Rest der Zeit verbringt die Kraft zwar meistens auch am Arbeitsplatz, aber das ist nach Ansicht des Toilettenunternehmers "Freizeit". Dafür gibt es keinen Lohn, und der Unternehmer spart sich die Sozialversicherungsbeiträge...............
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So klagte im Jahr 2010 eine Berliner Firma vor dem Sozialgericht gegen einen Nachzahlungsbescheid der Rentenkasse. Jahrelang hatte die Firma ihrem Toilettenpersonal nur einen Lohn zwischen 3,60 Euro und 4,50 Euro gezahlt. Dabei gibt es längst einen Mindestlohn im Reinigungsgewerbe, und der liegt bei rund acht Euro. Doch der Unternehmer argumentierte dagegen: Die Angestellten seien gar keine Reinigungskräfte. Zwar würden sie auch die Toiletten putzen und hin und wieder den Boden wischen, letztendlich würden sie aber viel mehr Zeit damit verbringen, auf den Trinkgeldteller aufzupassen. Und das sei nun mal keine Reinigungstätigkeit.

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