Vorschaubilder, Abmahnungen und Webkataloge

schnippewippe

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Vorschaubilder, Abmahnungen und Webkataloge
Kollegen berichten, dass die Bildagentur Getty Images den Betreiber eines Webkatalogs abgemahnt hat. In diesem Katalog konnte jedermann seine Homepage eintragen, und diese wurde dann verlinkt und mit einem automatisch erstellten kleinen Vorschaubild dargestellt. Das ist eigentlich alltäglich und gibt es im Internet unzählige Male.

Das Problem dabei: Wenn auf der dargestellten Homepage ein Bild gezeigt wurde, dessen Rechte von Getty Images verwaltet werden, dann wird damit gegen diese Urheberrechte verstoßen. Denn der Betreiber des Webkatalogs hat logischerweise für das Bild keine Lizenz erworben. Er vervielfältigt es (§ 16 UrhG - Urheberrechtsgesetz), macht es öffentlich zugänglich (§ 19a UrhG) und verzichtet auch noch auf die Nennung des Urhebers (§ 13 UrhG).............weiter im link
Einbindung des Like-Buttons & Urheberrecht: Haftung auch für Websitebetreiber?

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