Wahrheit oder Lüge: Erpressungsversuch an Spielhallenbetreiber

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Hallo zusammen!

Eine spannende Geschichte hat sich kürzlich in Marl zugetragen: Der Betreiber mehrerer Spielhallen wurde von der Hallenaufsicht angerufen, es gäbe Ärger in einer seiter Betriebsstätten. Bei der Ankunft stand der Mann vor einer 3-köpfigen Familie (Vater, Mutter 17 Jahre alter Sohn), die sehr aufgebracht haben: Der Sohn soll widerrechtlich in der Spielhalle gespielt haben - die Eltern forderten 200 Euro vom Betreiber, oder er würde von ihnen angezeigt werden.

Mit dem Hinweis, andere Spielhalleneigner würden auf solche Angebote eingehen, wurde es dem Eigentümer dann zu viel: Er wolle sich nicht erpressen lassen und rief sie Polizei. Bei dieser erstattete der Mann Anzeige wegen versuchter Erpressung durch die Eltern des Jungen. Es sei durchaus möglich, dass es sich um eine abgekartete Situation gehandelt hat, bei der der Sohn zum Zweck der Gelderpressung in die Halle geschmuggelt wurde.

Was meint ihr?!


Der Artikel dazu:
Eltern angezeigt: Gezielte Abzocke? -*Halterner Zeitung
 

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Naja, die Staatsanwaltschaft kann im Fall von einem Hilfsersuchen von der Strafverfolgung absehen.
Die Ordnungsbehörde sollte das eigentlich auch können - aber ob die das auch machen, ist eben die Frage.

Wenn aber nachweisbar ist, dass man den Spielhallenbesitzer erpressen wollte, fände ich eine Strafe oder Buße für diesen absolut unangemessen.
Vorausgesetzt, es wird regulär beim Einlass kontrolliert und der Junge hat sich irgendwie den Zugang erschlichen...
 
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