outlets.de darf nicht mit Schufaeintrag drohen
Amtsgericht Halle Beschluss vom 09.12.09, Az. : 105 C 4636/09
Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort aus Halle erwirkte am 09.12.2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Firma I Content GmbH wegen einem angedrohten Schufaeintrages.
Die Firma I Content GmbH, welche unter dem Internetportal outlets.de Dienstleistungen anbietet, drohte einer Kundin bei Nichtzahlung der offenen, aber bestrittenen Forderung von 96 € einen Schufaeintrag an. Gegen diese Drohung ist die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort gerichtlich mit einer einstweiligen Verfügung vorgegangen.
Grund der Verfügung ist, dass schon die Androhung eines Schufaeintrages bei einer bestrittenen Forderung, rechtswidrig ist.
Quelle&mehr:
123recht.net