Vorsicht bei Kauf ab Fabrik

schnippewippe

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AG Frankfurt: Forderung der IContent GmbH besteht nicht




AG Frankfurt: Forderung der IContent GmbH besteht nicht
Dienstag, 08. März 2011 um 16:23 Uhr
IContent GmbH unterliegt mit Outlets.de am AG Frankfurt

eine erneute Schlappe gegen Herrn Burat: das AG Frankfurt entschied zum Az 32 C 2609/10-72, dass der Preishinweis bei outlets.de nicht ausreichend sei. Vielmehr müsse er in unmittelbarer Nähe des Anmeldefeldes platziert werden. Die Entscheidung erging am 11.1.2011.



Siehe auch: "Sammelklage" modern: Content Services Ltd. muss knapp 5.000 € an Opfer zurückzahlen ..............zu finden im Bericht im Link.
 

schnippewippe

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www.outlets.de. "Wir finden den günstigsten Preis".

www.outlets.de. Köder: "Wir finden den günstigsten Preis".

Rendsburger im Internet abgezockt
.................... Man behalte sich zudem "gerichtliche Schritte" vor. Klaus P. diskutiert mit seiner Frau. Er sieht nicht ein, für etwas zu bezahlen, was ihm nichts gebracht hat. Sie ist ängstlich. Und überweist - "bevor wir Probleme kriegen" . Damit hielt er die Sache für erledigt.

Nicht so "Icontent". Klaus P. habe ein Zweijahres-Abo abgeschlossen, heißt es ein Jahr später in einem Schreiben, das ihn Anfang dieses Jahres erreicht. Wieder soll er 101 Euro zahlen. Wieder überweist seine Frau.

Doch dann kommt die Überraschung: Wenig später wird ihr der Betrag zurücküberwiesen. "Möglicherweise hängt das mit einer Berichterstattung über rechliche Probleme der Firma zusammen", mutmaßt der Rendsburger. Wieder hält er die Sache für erledigt - endgültig. Wochen vergehen.

Bis dem Ehepaar Anfang März erneut eine Rechnung ins Haus flattert. Begründung: "Die Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes für das 1. Vertragsjahr stellt ein faktisches Schuldanerkenntnis und einen Vertragsschlus...dar." Die Entgeltforderung habe "Icontent" inzwischen an die Firma "ProPayment" abgetreten - interessant dabei: Sie hat dieselbe Postadresse wie "IContent" in Rodgau. Die Drohungen lesen sich diesmal noch drastischer, vom "Gerichtsvollzieher", einer "Pfändung der Rente" und einer "Eidesstattlichen Versicherung" ist die Rede. Netterweise bietet man Klaus P. diesmal aber eine "Ratenzahlung ohne Mehrkosten" an...............weiter im link
 

schnippewippe

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Mahnbescheid- Vorsicht bei Kauf ab Fabrik

Es gibt ihn, den gerichtlichen Mahnbescheid einer Abo-Falle

Im Regelfall ist man sich einig: Die Gefahr, einen gerichtlichen Mahnbescheid wegen einer Abo-Fallen-Forderung zu erhalten, tendiert gegen Null. Zufällig habe ich aber eben jemanden gefunden, der einen solchen Mahnbescheid erhalten haben möchte, angeblich von einer Abo-Falle zum Thema “Outlets” – zu finden ist das Ganze hier.

Allerdings ist leider unklar, wie der Sachverhalt genau ist. Insbesondere muss ein Augenmerk darauf gerichtet werden, dass der Betroffene “irgendwas selber” gemacht hat. So gibt er selber an, einen Brief geschrieben zu haben, in dem er sich in irgendeiner Form zum Vertragsabschluss geäußert hat. Je nachdem, wie schlecht die selbst formulierte Antwort gefasst war, dürfte der gerichtliche Mahnbescheid am Ende nicht verwundern.

Hinweis zum Thema: Angeblich hat das AG Frankfurt a.M. (32 C 2609/10-72) Anfang dieses Jahres festgestellt, dass der Hinweis auf die preisliche Gestaltung bei der Webseite Outlets.de in der Form, wie er vom Gericht verhandelt wurde, nicht ausreichend gewesen sei. Die Entscheidung liegt noch nicht im Volltext vor, insofern muss die Meldung mit der üblichen Vorsicht zur Kenntnis genommen werden................... aus dem Link
Die Anfrage des ""Kunden"" an den Anwalt und die Antwort des Anwalts sind im Bericht im Link zu finden. Müsst ihr nur den Link anklicken. ;)

Das Urteil steht hier bei "" Rechtsanwalt Thomas Meier - Internetrecht Forderungsabwehr "" zum Download bereit
Allerdings ist leider unklar, wie der Sachverhalt genau ist. Insbesondere muss ein Augenmerk darauf gerichtet werden, dass der Betroffene “irgendwas selber” gemacht hat. So gibt er selber an, einen Brief geschrieben zu haben, in dem er sich in irgendeiner Form zum Vertragsabschluss geäußert hat.
Die Anwälte raten ja immer wieder so wenig wie möglich zu schreiben.Wer viel schreibt kann viele Fehler machen.

Meine Gedanken ( !!!! ) gehen hier zu den uns bekannten Urteilsammlungen der Abzocker.
Da gibt es ja auch Vollsteckungsbescheide.
Beispiel : http://www.echte-abzocke.de/gericht...rescher-und-der-versuch-sie-zu-erklaeren.html

Es könnte ja sein das man Mahnbescheide schickt und hofft das ein oder zwei Kunden dem nicht widersprechen.
Dann kommt es zum Vollsteckungsbescheid und sie haben wieder ein Urteil mehr womit sie angeben können.
 
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schnippewippe

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Auf ein Neues

Die Saison ist eröffnet

Wenn man in diesen Tagen, besonders am Nachmittag durch einen Gartensiedlung oder auch durch einen Kleingartenverein schlendert, dann sieht man Sie wieder alle fleißig am Werk. Manche schon braungebrannt mit dem Spaten oder der Harke in der Hand und fleißig am werkeln. So viele große und kleine Arbeiten die jetzt gemacht werden müssen. Natürlich braucht man auch jedes Jahr wieder mal ein neues Werkzeug und natürlich auch Samen und Stecklinge. Auf Outlets.de finden Sie viele besonders gute Einkaufsmöglichkeiten für alles was Sie im Garten gebrauchen. Selbst wenn Sie ein neues Gartenhäuschen hinstellen möchten, auf Outlets.de finden Sie immer den Shop der Ihr Schnäppchen anbietet. Hier finden Sie einige der wirklich sehr gut bestückten und super günstigen Einkaufsmöglichkeiten in ganz Deutschland, Österreich und auch einige in der Schweiz. Besonders die Firma Dehner die sich immer mehr vergrößert, kann sich mit sehr guten Preisen und erstklassiger Qualität empfehlen....................hier der link
Und nur gute Kommentare dazu. Also was wollt ihr denn. :mad:
Wenn mir nicht schon übel wäre , würde es mir jetzt werden.
 
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schnippewippe

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Es geht im Urteil um die Internetabzocke: www.routenplaner-service.de

Da wird ja auch wieder mitgeteilt:
Derzeit verschickt die Firma IContent GmbH massenweise gerichtliche Mahnbescheide und
bereitet Klagen gegen säumige Kunden vor, nachdem das Thüringer Oberlandesgericht in
seinem Urteil AZ: 9 W 517/10 die zivilrechtliche Gültigkeit von Forderungen aus dem
Unternehmensverbund der IContent GmbH eindeutig bestätigt hat.
Wenn ihr das Urteil bis zum Ende lest, findet ihr aber auch diesen Satz.

Was mich am meisten in der Begründung des Urteils nervt ,ist die Sache mit dem Sternchenhinweis. Gäbe es die Abzocker nicht, wüsste ich gar nicht was ein Sternchen bedeutet. Habe ich erst hier gelernt.
Hier mal die Meinung von
RA Wolf Heller
Wirtschaftsjurist (Univ. BT) , Wirtschaftsmediator



Und wir wissen ja auch , dass selbst die Gerichte sich nicht einig sind.
OLG Frankfurt a.M.
Beschluss vom 17.12.2010
Das planmäßig und geschäftlich betriebene Anbieten sog. Abonnement-Fallen im Internet ist als gewerbsmäßiger Betrug strafbar. Die Art und Weise der Gestaltung der Websites führt zu einer konkludenten Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB, da nach § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV die Preise der Dienstleistungen dem Angebot eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen sind und diese leichte Erkennbarkeit bei den Abonnement-Fallen nicht gegeben ist................aus dem link
 
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schnippewippe

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"Outlets.de GmbH" mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig

Ich denke mal ...... das könnte hier passen.

"Outlets.de GmbH" mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig

Denn einige Stellen im Bericht sprechen doch sehr dafür.

Die Umfirmierung eines Unternehmens in "Outlets.de GmbH" wurde mangels Unterscheidungskraft abgelehnt. Das Hinzufügen der Top-Level-Domain "de" reicht zur Individualisierung nicht aus. Die Unterscheidungskraft dient der abstrakten Unterscheidung von anderen Unternehmen. Bei dem Begriff "Outlets" handelt es sich jedoch um eine bloß beschreibende Gattungsbezeichnung für Fabrik - oder Lagerverkäufe, so dass es an der notwendigen Unterscheidungskraft fehlt. Daran ändert auch die einmalige Vergabe der gleichnamigen Internetdomain nichts.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Beschluss vom 13.10.2010 Az.: 20 W 196/10
Die angemeldete Firma sei nicht hinreichend zur Kennzeichnung geeignet und weise nicht die erforderliche Unterscheidungskraft auf. Allein der Hinweis auf die von der Beschwerdeführerin betriebene Webseite stelle keine hinreichende Kennzeichnung des Unternehmens dar, weil ein „Outlet“ naturgemäß von vielen Unternehmen betrieben werden könne. Die notwendige Unterscheidungskraft werde auch nicht dadurch gewahrt, dass die entsprechende Internetdomain nur einmal vergeben werden könne (unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Köln, RPfleger 2008, 425). Außerdem sei sie zur Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse geeignet. Mit dem Begriff „Outlet“ werde nach der Verkehrsauffassung ein Fabrik- oder Lagerverkauf verbunden. Dies habe jedoch mit dem Unternehmensgegenstand der Antragstellerin nichts zu tun, die sich mit Internet-Marketing befasse, wobei sie gegen ein jährliches Entgelt von 96 Euro bei einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren die Möglichkeit anbiete, Adressen von angeblich günstigen Einkaufsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen. Die gewählte Firma sei daher offensichtlich geeignet, Fehlvorstellungen über den Unternehmensgegenstand der Firma zu erwecken.
Lest Euch mal den Bericht langsam durch !!!!
 
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schnippewippe

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Ach wie ich diesen Anwalt liebe. Er erklärt immer so schön die Urteile. ;)

Das hatte ich ja schon mal hier geschrieben.
Was mich am meisten in der Begründung des Urteils nervt ,ist die Sache mit dem Sternchenhinweis. Gäbe es die Abzocker nicht, wüsste ich gar nicht was ein Sternchen bedeutet. Habe ich erst hier gelernt.
Hier mal die Meinung von .

Darauf geht der Anwalt in seiner Erklärung über das Urteil vom Urteil des AG Schweinfurt vom 09.06.2011 (Az.: 10 C 1657/10) auch ein.

Abofallenbetreiber jubilieren: Urteil des AG Schweinfurt vom 09.06.2011 (Az.: 10 C 1657/10)

IContent und outlets.de - die ewige Geschichte geht weiter. Derzeit versucht die Firma das, was viele ähnliche Firmen schon gemacht haben: Sie versucht, ihre Opfer Kunden durch Übersendung eines Urteils zur Überweisung der 96,- Euro (bzw. 101,- Euro nach 2. Mahnung) zu bringen.

Derzeit hoch im Kurs: Das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom 09.06.2011, Aktenzeichen: 10 C 1657/10. Hier hatte die IContent GmbH gegen eine offensichtlich anwaltlich vertretenen Kundin wohl zunächst einen Mahnbescheid, dann einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Gegen diesen hat das Opfer die Kundin dann Einspruch eingelegt, so dass die Sache ans Amtsgericht Schweinfurt kam.

Das Gericht geht von einem Dienstleistungsvertrag aus. Und die Beklagte hat es dem Gericht auch leicht gemacht, trug sie doch selbst vor, sie habe ...................wer wissen will was alles daneben lief muss oben den link klicken.
 

Niclas

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Wenn ich sowas lese, hab ich mehr als Zweifel ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist
Hier hatte die IContent GmbH gegen eine offensichtlich anwaltlich vertretenen Kundin wohl zunächst einen Mahnbescheid, dann einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Gegen diesen hat das Opfer die Kundin dann Einspruch eingelegt, so dass die Sache ans Amtsgericht Schweinfurt kam.
Zum einen sind Mahnbescheide der Abofallenfritzen extrem selten und den dann auch noch zu verschwitzen, ist mehr als dubios.
Und es geht weiter:
Und die Beklagte hat es dem Gericht auch leicht gemacht, trug sie doch selbst vor, sie habe

"nach eigenem Vortrag am 25.06.2010 gegen 21.00 Uhr auf der klägerischen Internetseite outlets.de unter Benutzung der dortigen Anmeldemaske und Eingabe ihrer persönlichen Daten angemeldet."
Das müffelt dermaßen nach abgesprochen, dass man eine Gasmaske braucht um nicht zu ersticken.
 

schnippewippe

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Habe mal wieder Outlets.de eingegeben.



Wollte mal sehen was ""www.afly.com "" ist . :confused:
Ist wohl eine Seite wo man seine Pressemitteilungen einstellen kann.

Da man sich da mit dem dort eingestellten Link anmelden kann """ Vorsicht """ Abovertrag


Es werden da zwar alle Urteile genannt aber wer nicht weiss ,dass es da um die Zahlung eines Abovertrages geht , könnte es falsch verstehen.
Frankfurt, Maine - 2010-09-15 - Frankfurt Main, 15.09.2010

Hinsichtlich der Preisgestaltung heisst es im Urteil: „Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein Durchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik 'Vertragsinformation' entsprechend wahrnehmen kann.“

Schon das Amtsgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil Aktenzeichen 32 C 764/10 die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge auf Outlets.de kürzlich bestätigt und hält den Kostenhinweis für deutlich, ausdrücklich und gut sichtbar.........Quelle siehe oben Sceenshot
Könnte man auf die Kosten der Angebote beziehen. Denn von einem Abovertrag der monatlich was kostet wird nichts mitgeteilt
[IMG=http://img191.imageshack.us/img191/9449/outletsxx.png][/IMG]

Wir sind Anbieter von hochwertigen und daher kostenpflichtigen Internet-Inhalten.
Das würde ich auf die angebotene Waare beziehen.
[IMG=http://img202.imageshack.us/img202/9071/outletsqqqqqq.png][/IMG]

Wenn ich dann den link da anklicke komme ich auf die uns bekannte Seite.
Also Leute immer alles lesen !!!! Auch die AGB
 
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julialin

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Bitte um Hilfe gegen outlets.de

alle Freunde, ich bin ausländische Studentin habe in Juni bei outlets.de angemeldet.Heute erhalte ich die Rechnungsaufforderung.
hoffe jemand mir helfen könnte. Eure jede Information für mich eine sehr große Hilfe!

MfG
 

schnippewippe

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War gerade als Wiederholung in Akte 2011


Listen seiner Abzocker-Seiten. Wer will kann ja mal die Reihen zählen.:)
20.000 Mahnungen am Tag . Sind alles Zechpreller.

Frage: Wieviele Leute übersehen diesen Preis täglich nicht.
Antwort:Also wir haben keine Beschwerden darüber.

Also das mit den Sternchen wüsste ich auch nicht ,habe ich auch erst hier gelernt .
 
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sn00py603

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Also dann pass nur auf, wenn du auf ne Seite kommst* wo Sternschen* stehen*.

*Preishinweiß: Dieses Posting kostet 99 €
 

schnippewippe

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Man oh man wer soll da denn noch den Durchblick behalten :shocked:
Zum Glück schaffen es einige Blogbetreiber.

Änderungen beim Frankfurter Kreisel




Dann wollen wir mal loslegen. Leider sind die Seiten im Forum ""autosec4u "" alle anklickbar. Sonst hätte ich es hier als Link eingestellt.Aber wir wollen die Seiten bei Google durch das viele anklicken nicht nach oben bringen. :laugh:





Die Seite auf der ihr nach dem Anklicken anklicken landet ,ist ja bekannt.



Hat jemand Ahnung wann es hier weiter geht? Prozess gegen Abzocker hat heute vor dem Landgericht Osnabrück begonnen Zudem wird vorgeworfen, dass zum Schein ein Webshop betrieben worden sei, um ein so genanntes konkretes Wettbewerbsverhältnis zu anderen Unternehmen vorzuspiegeln. Damit sollte die Voraussetzung geschaffen werden, um kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen, wobei auch hier wieder Kosten als Schadensersatz gefordert worden seien, die tatsächlich im Verhältnis vom Anwalt zum Mandanten gar nicht geltend gemacht worden sein sollen.
 
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DerKrefelder

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Man oh man wer soll da denn noch den Durchblick behalten :shocked:
Zum Glück schaffen es einige Blogbetreiber.
Leider sind die Seiten im Forum ""autosec4u "" alle anklickbar.
Einige kann man anklicken weil sie nich registriert sind oder zum Verkaufe auf einer Parking-Site stehen.

Aber,man kann es auch so posten :laugh:

Bei.. Links automatisch umwandeln und Automatically retrieve titles from external links die Haken rausnehmen.

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schnippewippe

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Kommt ja wie gerufen.

Guten Abend,

ich habe gestern eine E-Mail von einer IContent GmbH erhalten, wonach ich angeblich ein Abo über zwei Jahre in Höhe von pro Jahr 96,00 Euro abgeschlossen habe. Dies habe ich natürlich nicht getan. Ich war zwar kurz auf einer Seite "outlets.de" aber eingegeben habe ich dort nichts. Durch Googlen habe ich herausgefunden, dass diese Firma schon des öfteren in betrügerischer Absicht solche Forderungen stellte. Auch habe ich selbst bereis im Fernsehen bei "Akte 2011" darüber einen Beitrag gesehen................Antwort des Anwalts im Link
 

schnippewippe

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Über langjähriges Wirken des Frankfurter Kreisels und 1.757 Lockvögel zu Outlets.de

Ach du meine Güte. :shocked: :w00t: Mit so viel hätte ich nicht gerechnet.
Über langjähriges Wirken des Frankfurter Kreisels und 1.757 Lockvögel zu Outlets.de

Wer sich schon etwas länger mit der Nutzlosbranche beschäftigt, der kann über die aktuellen Geschehnisse unter dem Motto ”Seriös 2.0″ schmunzeln und von Realsatire in Reinkultur sprechen - nachfolgend möchte ich hier einen Verweis von Antiabzockenet.Blogspot.com zum Forum von Autosec4u.info aufgreifen, wo seit August 09 bis heute sage und schreibe 1757 Lockvogelseiten zur Abofalle Outlets.de gelistet wurden, welche da wären:.................weiter im link
 
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