Gesprächsaufzeichnung - bei Telefonwerbung

schnippewippe

New member
Gesprächsaufzeichnung – Neues Spiel, neues Glück

Dieses Mal beruft sich kein Mobilfunkbetreiber sondern ein ominöser Gewinnspielanbieter über das von diesem beauftragte Inkassounternehmen auf die Gesprächsaufzeichnung. Der Vertrag sei telefonisch geschlossen worden. Das Telefonat sie aufgezeichnet worden. Der Aufzeichnung habe mein Mandant zugestimmt. Er sei auch über sein Widerrufsrecht belehrt worden. Die Frist sei abgelaufen. Wenn nun keine Zahlung erfolge, werde man klagen.

Auf meiner – erneute – Anforderung der Aufzeichnung erfolgte folgende Reaktion:

„Da uns ein kundenfreundlicher Service wichtig ist, wurde das Mitspielpaket von Herrn X zum heuten Tag und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht storniert. Auf Inkassogebühren werden wir ebenfalls aus Kulanz verzichten.“

Wir unendlich großzügig…........................den Anfang zu lesen im Link
Mithören und Aufzeichnen von Telefongesprächen in
Call-Centern

Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist jedoch strafbar, soweit dies unbefugt im Sinne des § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgt. Danach wird das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einem Tonträger mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Eine Befugnis zum Aufzeichnen von Telefongesprächen durch Call-Center besteht nur dann, wenn die jeweiligen Gesprächspartner, also die Kunden und die Beschäftigten, hierin eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

Manche Call-Center wollen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Servicetelefonnummern etwaige Kunden auf die Aufzeichnung eingehender Kundengespräche hinweisen. Da die Service-Nummern in der Regel nur unter dem jeweiligen Firmennamen veröffentlicht und Call-Center dabei nicht ausdrücklich erwähnt werden, können die Kunden nicht beurteilen, ob und wann welche Gespräche mit den eigentlichen Firmen oder über Call-Center geführt werden. Daher stellt ein allgemeiner Hinweis auf die Aufzeichnung von Telefongesprächen keine wirksame Einwilligung dar. ............................mehr darüber im link
Belästigung durch unerlaubte Telefonwerbung
Bundesnetzagentur Unerlaubte Telefonwerbung - Cold Calls



Hilfe bei ungewollten Werbetelefonaten und Meinungsumfragen

Interesse heucheln - aber nichts verraten
Callcenter-Agenten haben oft ein genaues Protokoll, an das sie sich beim Verkaufsgespräch halten müssen. Oft werden Gespräche aufgezeichnet, um zum Beispiel Einwilligungen des Angerufenen rechtssicher festzuhalten oder um ihn damit später unter Druck zu setzen. Auch sind Fälle bekannt, in denen Gespräche so zurecht geschnitten wurden, dass aus der Aufnahme eine deutliche Zusage zum Kauf des angebotenen Produktes ersichtlich war, obwohl dies nie vereinbart wurde. Seien Sie also mit dem Wort "Ja" vorsichtig.

Sind Sie nun in ein solches Protokoll-Gespräch geraten, wird der Anrufer Sie auffordern, am Ende seiner Sätze mit "Ja" zu antworten. Lassen Sie den Anrufer ausreden und geben dann eine nicht zu verwertende Aussage, etwa "blau" oder antworten Sie mit Rückfragen wie "Wozu brauchen Sie dies Information noch gleich?"..............................mehr im link
Video sollte man sich mal ansehen
Frontal21 - Verträge am Telefon - Ohne Unterschrift - Abzocke am Telefon (24.05.2011)

Also legt sofort auf. Redet mit den älteren Bürgern.denn auf diese Bürger haben sie es am meisten abgesehen.



.
 
Oben