Bauer Verlag Gewinnspiel

Franzi

New member
Hallo brauche dringent Hilfe!

Bin mir zwar nicht sicher ob hier nicht schon zu diesem Thema geschrieben würde, würde euch aber dankbar sein wenn ihr mir trotz dessen weiterhelfen könnt.

Zu meinem Problem: Ich habe heute einen Anruf bekommen, ich hätte bei einem gewinnspiel teilgenommen und bin jetzt unter den Top 20. Nun hab ich denen blöderweise meine Daten (Adresse, Bankdaten, ect.) gegebn. Sollte ich nun unter den erste vier Leuten sein die gewinnen, buchen sie mir 170 € für 14 monate SternTV ab. Das ganze soll dazu dienen Steuern zu zahlen und wird vom Bauer Verlag gesponsert.

Nun wollte ich wissen ob und wieviele kosten auf mich zu kommen und ob ich von diesem Gewinnspiel zurücktreten kann.

Vielen dank schon im vorraus.

Liebe Grüße Franzi
 

schnippewippe

New member
Da mache dir mal keine Sorgen. Wenn du die Unterlagen bekommst , muss auch eine Widerrufsbelehrung dabei sein. Dann hast du eine 14tägige Wuderrufsfrist. Per Einschreiben mit Rückantwort schicken.
Solltest du nur ein Begrüssungsschreiben erhalten und es ist keine Widerrufsbelehrung dabei kannst du ebenfalls widerrufen.
Die Bankeinzugserklärung ebenfalls wieder zurück nehmen .
Die Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn du sie erhalten hast.
Also ganz ruhig bleiben. Dieser Verlag hat schon Schlagzeilen gemacht.
Auch wenn du den Vertrag widerrufen hast """"" behalte dein Konto im Auge """" Bei Geldabbuchung,ab zur Bank und das Geld zurückholen lassen.

08.01.07
Millionenbetrug beim Bauer-Verlag
In einem der größten europäischen Verlage, dem Hamburger Bauer-Verlag, ist nach der Bilanz-Pressekonferenz vor wenigen Tagen ein bislang zurückgehaltener Kriminalfall bekannt geworden. Im Mittelpunkt der Affäre steht ein ehemaliger "Drücker-König", der im Auftrag des Verlags Abonnenten geworben hatte und für seine Dienste fürstlichen Lohn kassierte. Der Schaden geht in die Millionen. Klaus E. (Name geändert), ein wegen Steuerhinterziehung vorbestrafter Mann aus Seevetal, soll führende Verlagsmitarbeiter geschmiert haben. Die lange Zeit erfolgreiche Masche des Mannes: Er fälschte Abonnements, ließ echte Abonnenten mehrfach Bestellscheine ausfüllen und erfand offenbar auch Abonnenten, um die Provision von 150 Euro für neu geworbene Zeitschriften-Besteller vom Bauer-Verlag einzustreichen. Damit das System funktionierte, müsse er Helfer und Unterstützer in hohen Ebenen des Verlags gehabt haben, vermuten Ermittler - und der Firmenchef Heinz Bauer (67). Mehrere Mitarbeiter mussten gehen, darunter auch der Vertriebs-Geschäftsführer und der Abochef. Die "Morgenpost am Sonntag" berichtete zudem, dass in der betroffenen Bauer Vertriebs-KG, damals ansässig in Hammerbrook, Führungskräfte-Meetings regelmäßig "zu Orgien ausgeartet" seien. Die KG habe das Bindeglied zwischen Verlag und den oft halbseidenen Abovermittlern gebildet............................weiter im link
Korruption: Der Drückerkönig, die Sexorgien und die Bauer Vertriebs KG - SPIEGEL ONLINE

Bei Rückruf: Abo

Das Landgericht Hamburg hat der Bauer Vertriebs KG auf unsere Klage hin eine raffinierte Form der Abowerbung verboten. Das Unternehmen hatte seine Abonnenten mit der Aufforderung angeschrieben, sich unter einer Servicenummer bei seinen Mitarbeitern zu melden. Wer die Nummer im guten Glauben der Notwendigkeit anrief, wurde am Telefon in ein Werbegespräch für ein weiteres Zeitschriftenabo des Bauer Verlages verwickelt. Das Landgericht Hamburg sah diese Praxis als irreführend und belästigend an. Aufgrund des Anschreibens rechne der Verbraucher nur mit einem Telefonat über das bereits bestehende Abo und werde über den Anlass des erbetenen Rückrufs in die Irre geführt (Urteil vom 9. September 2011, Az.: 406 HKO 196/10).

Telefonwerbung ist unzulässig. Das hat sich inzwischen herum gesprochen. Doch auch die Tricks, mit denen manche Vertriebsfirmen das Verbot umgehen wollen, indem sie den Anruf des Verbrauchers provozieren, sind nicht erlaubt.
Automatisch verlängert ....................weiter im link
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...pressevertriebszentrale-stockelsdorf-176.html

Wer den link im anderen Bericht der Verbraucherzentrale übersehen hat.
Bauer sucht Kundin

Das Landgericht Hamburg hat der Bauer Vertriebs KG per einstweiliger Verfügung untersagt, unaufgefordert Benachrichtigungen über eine Warensendung zu versenden, wenn den Verbrauchern bei Rückruf ein Zeitschriftenabo angeboten wird.

Zunächst hatte sich nur eine Verbraucherin bei uns beschwert, dann waren es mehrere: Sie hatten von der Bauer Vertriebs KG eine persönlich an sie adressierte Postkarte erhalten mit der Mitteilung „Wir halten eine Warensendung für Sie bereit. Die Sendung wird 7 Tage für Sie aufbewahrt. Bitte rufen Sie uns schnell an. Ihr Anruf ist kostenlos. Tel…“. Die Karte ähnelte in ihrer äußeren Gestaltung deutlich den üblicherweise von Zustellungsunternehmen verwendeten Karten. Riefen die Verbraucher zurück, so wurde ihnen insbesondere auch der Abschluss eines Zeitschriftenabos angedient.......................weiter im link
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Franzi

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@schnippewippe
Vielen Dank erstmal für die Info werde dann mal abwarten bis ich Post bekomme und dann natürlich wiederrufen. Das mit den Geldrückbuchungen kostet das nicht?

Lg
 

schnippewippe

New member
Du gehst dann zur Bank und erklärst ihnen, dass du den Vertrag fristgerecht widerrufen hast und auch die Erlaubnis zum Bankeinzug zurück genommen hast. Die Strafe müssen die dann zahlen.
Am besten den Rückschein vom Einschreiben mitnehmen.
Die Frist bei ungenehmigten Abbuchungen beträgt 13 Monate. Also ganz ruhig bleiben.
 
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