Facebook-Fahndung: Steckbrief auf Facebook soll kommen

schnippewippe

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Facebook-Fahndung: Steckbrief auf Facebook soll kommen

Fahndung und Fahndung

Vorab ist zu unterscheiden: Hier geht es nun um die Fahndung nach Personen durch eine Ausschreibung, den so genannten Steckbrief. Es geht nicht um die Fahndung durch Datenerhebung auf Facebook, etwa durch das Abfragen von Daten aus einem Account. Letzteres findet bereits seit einiger Zeit statt, selbst im Rahmen von Verkehrsdelikten werden Fotos von Fahrern bei Facebook gesucht! Ich selbst hatte schon berichtet, dass die Polizei in hier laufenden Sachen sehr aktiv Facebook nutzt, in einem Fall wurde bei einem Jugendlichen eine Identifizierung eines Tatverdächtigen durch die Facebook-Suche nach seinem Spitznamen vorgenommen. Daher: Vorsicht!

Zulässig: Ja…
Die StPO wurde inzwischen modernisiert und sieht die Ausschreibung zur Fahndung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung vor, wobei eine Begrenzung der Medien nicht vorgesehen ist: Die Behörde kann sich auf dem ihr geeignet erscheinenden Weg an die Bevölkerung wenden. Dies wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliegt oder bei Gefahr im Verzug, wobei regelmäßig ein Haftbefehl notwendig sein muss bzw. die Vorraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls gegeben sind. (§131 I, III StPO). Notfalls geht dies auch zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten (§131a III StPO).

Der Betroffene ist dabei “möglichst genau” zu beschreiben, eine Abbildung darf beigefügt werden (§131 IV StPO). Darüber hinaus dürfen Abbildungen zur Fahndung veröffentlich werden, wenn auch noch erst nach einem Verdächtigen oder einem Zeugen gesucht wird und es um eine Straftat von erheblicher Bedeutung geht (§131b StPO).

In einer Gesamtschau ist damit erst einmal zu erkennen, dass die StPO schon jetzt öffentliche Fahndungen über Facebook & Co. zulässt! Es gibt dabei klare gesetzliche Vorgaben, so dass nicht bei jeder X-beliebigen Straftat gefahndet werden kann. Vielmehr muss im Einzelfall abgewägt werden. Mit dem Gesetz ist dabei so genau wie möglich zu bezeichnen, was der Tatsache geschuldet ist, dass Verwechslungen zwingend zu vermeiden sind.

…aber......................weiter im link
 
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