Eine Krankenkasse beim Angeln nach Minderjährigen,

schnippewippe

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Eine Krankenkasse beim Angeln nach Minderjährigen,

Gewinnspiele und der Verbraucherschutz
Eine Krankenkasse hat auf einer Job-Messe Gewinnspiele angeboten. Da machen viele gerne mit. Dachte sie wohl.

Und bot sie für minderjährige Verbraucher an. Auf den Teilnehmerkarten hatte sie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten abgefragt und eine Unterschrift der Teilnehmer vorgesehen, die nur bei unter 15jährigen Minderjährigen vom Erziehungsberechtigten geleistetwerden sollte.

Wie schon unsere Grosseltern wussten: Nix gibt’s umsonst. Man zahlt für alles, was man (vermeintlich) geschenkt bekommt, mit dem was man hat oder mit dem, was man ist. Alte Regel. Merken. Wieder darüber nachdenken, wenn Sie was geschenkt bekommen sollen.

So auch hier, denn und dies ganz im Zeichen der modernen Zeit, in der die Daten eines der lukrativsten handelbaren Wirtschaftsgüter sind : Mit einer ebenfalls auf der Karte abgedruckten Erklärung willigten die Teilnehmer in eine Speicherung und Nutzung der abgefragten Daten ein, um über die Leistungen der Krankenkasse informiert und beraten zu werden. U.a. unter Hinweis darauf, dass bereits 15jährige Minderjährige ihre Krankenkasse selbst wählen dürften, hatte die verklagte Krankenkasse hierin eine zulässige Werbung gesehen......................weiter im link
 
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