EuGH verbietet dreiste Werbemasche -Gewinnversprechen-

schnippewippe

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EuGH verbietet dreiste Werbemasche

Gewinnversprechen

Eine Sorge weniger für Europas Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof hat irreführende Werbesendungen verboten, die mit Traumgewinnen locken, dem Kunden aber in Wahrheit Kosten verursachen.

LuxemburgPersönlich adressierte Werbesendungen mit Gewinnversprechen wie Kreuzfahrten oder Autos sind illegal - jedenfalls dann, wenn die Adressaten zahlen müssen, um mehr über ihren Preis zu erfahren oder ihn einzufordern. Derlei unlautere Geschäftspraktiken sind auch dann verboten, wenn die dem Empfänger auferlegten Kosten im Verhältnis zu seinem Gewinn nur geringfügig sind, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-428/11). Dabei spiele es keine Rolle, ob der Verbraucher sich telefonisch, per SMS oder per Post beim Werbeversand melden müsse - unabhängig davon, ob eine dieser Varianten gratis sei oder nicht....................weiter im link
Urteil > C-428/11 | EuGH | Preisgewinn darf für Verbraucher nicht mit weiteren Kosten verbunden sein < kostenlose-urteile.de

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