Geldwäsche beim Online-Glücksspiel

schnippewippe

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Geldwäsche beim Online-Glücksspiel


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Online-Glückspiele sollen in die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (BT-Drs. 17/10745) vor. Danach sind für Branchen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie für Geldwäsche missbraucht werden, besondere Sorgfaltspflichten vorgesehen.

So müssen Anbieter von Glücksspielen im Internet einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Zahlungsflüsse von und auf Spielkonten sollen durch ein EDV-gestütztes Monitoring-System geprüft werden, so dass “anhand bestimmter Kriterien und Indizien sowie bei der systemischen Feststellung eines als auffällig eingestuften Verhaltens dem Verpflichteten und dessen Geldwäschebeauftragten eine sofortige Reaktion ermöglicht” wird. Manuelle Recherchemaßnahmen würden nicht ausreichen. Für die Zulassung zum Online-Spielbetrieb genügt die Registrierung bei einem Zahlungsdienstleister nicht. Vielmehr müssen die Spieler ein auf ihren Namen lautendes Konto beim Spielveranstalter einrichten. Außerdem sollen Kredit- und Zahlungsinstitute verpflichtet werden, eine Zuordnung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit Online-Glückspiel stehen, zu gewährleisten......................mehr im link
 
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