Angeklagte zockten im Internet und über Telefonrechnungen ab.

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Bande zockte im Internet und über Telefonrechnungen ab.

Nicht-vorhandene-Ware-im-Internet-verkauft
Bonn. Mit fast vier Stunden Verspätung hat am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht der Prozess gegen eine Bande begonnen, der professionelle Internetkriminalität vorgeworfen wird. Die vier Männer aus Bonn und Essen im Alter zwischen 23 und 37 Jahren müssen sich unter anderem wegen bandenmäßigen Betruges, Urkundenfälschung und Computerbetrugs vor der 2. Großen Strafkammer verantworten.

Doch der 37-Jährige aus Essen hatte ein ärztliches Attest vorgelegt - er sei angeblich krank und nicht verhandlungsfähig. Doch dieses allgemein gehaltene Attest wollten die Richter nicht akzeptieren. Nachdem der Arzt kontaktiert worden war und sich heraus gestellt hatte, dass der arbeitslose Mann keineswegs verhandlungsunfähig war, wurde der Angeklagte aus dem Ruhrgebiet telefonisch herbeizitiert.

Am Mittag erschien er schließlich vor Gericht. Daraufhin konnte Staatsanwalt Oliver Hefele die 524 Einzelfälle auflistende Anklageschrift verlesen. Gut eine Stunde brauchte Hefele, bis er das Geschehen zwischen Dezember 2008 und Februar 2010 zusammen gefasst hatte. Laut Anklage waren der 24 Jahre alte Bonner und der 33 Jahre alte Beschuldigte aus Essen Mitglieder in einem Internetforum, auf dem "das gesamte Spektrum krimineller Handlungen im Internet" zu finden ist. Die Hacker sollen zehn Anbieterkonten eines Internet-Auktionshauses geknackt haben. Zunächst sollen sie dann echte Ware über diese zuvor lange Zeit nicht benutzten Accounts verkauft haben, um gute Bewertungen zu erhalten.................weiter im link
Angeklagte bestreiten Internet-Betrug


(agk). Im Betrugsprozess gegen sieben Männer im Alter von 25 bis 55 Jahren wurde ein Befangenheitsantrag des Hauptangeklagten gegen den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz als unbegründet zurückgewiesen.

Wie berichtet, sollen sich die Männer aus dem Raum Bad Kreuznach und Mainz des bandenmäßigen Betrugs in 131 Fällen schuldig gemacht haben, indem sie von 2008 bis 2011 Internet-Unternehmen führten und nach der „Kölner Masche“ Anzeigen für wertlose Broschüren schalteten oder scheinbar kostenlose, tatsächlich aber teure Angebote im Internet platzierten. Der Schaden soll rund 500 000 Euro betragen.

Keiner der Angeklagten hat bislang ein Fehlverhalten eingeräumt. Sie bestehen auf die Vernehmung sämtlicher Zeugen. Richter Lorenz riet den Männern vorsorglich, sich noch einen zweiten Anwalt zu nehmen, damit es angesichts der möglichen Länge des Verfahrens nicht zu Problemen wegen terminlicher Engpässe komme.......................................weiter im link
 
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