Auch erstmalige Werbung per E-Mail verboten

schnippewippe

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Auch erstmalige Werbung per E-Mail verboten



Wie wichtig eine rechtskonforme E-Mail Werbung ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf. Dieses hat die geltende Rechtsprechung bestätigt, wonach bereits der einmalige Empfang einer Werbemail Unterlassungsansprüche auslöst.

AG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.12, Az.: 29 C 2193/12


Der Empfänger der Werbemail, die einen Newsletter mit Sonderangeboten für einen Lagerverkauf enthielt, war Rechtsanwalt. Ein geschäftlicher Kontakt mit dem Absender hatte zuvor nicht stattgefunden. Der Anwalt mahnte den Absender daher ab und verlangte eine unterzeichnete Unterlassungserklärung. Hierauf ließ sich der Absender jedoch nicht ein. Zur Zusendung sei es nach seinen Angaben auch nur irrtümlich gekommen, da ihm bei der Eingabe der E-mail-Adresse ein Schreibfehler unterlaufen sei. Daraufhin klagte der Anwalt.

Das Gericht hielt daran fest, dass ohne Einwilligung des Adressaten E-Mail Werbung verboten ist. ....................weiter im link
 
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