Partnervermittlung: Die Tricks der Branche

schnippewippe

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Partnervermittlung: Die Tricks der Branche

Verbraucherschützerin Fischer-Volk klärt auf: "Partnervermittler können nach gängiger Rechtsprechung ihre Honorare nicht bei Gericht einklagen und drängen daher zur Vorkasse. Verbraucher müssen grundsätzlich aber nur "brauchbare" Partnervorschläge vergüten, die sich nach ihren zuvor mit dem Vermittler abgestimmten Wünschen richten." Leider sind dann bei vertrags-widriger Leistung des Partnervermittlers unberechtigt gezahlte Honorare zumeist nur mit Hilfe der Gerichte rückholbar.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg über gängige Tricks und gibt Tipps zur Gegenwehr:

Trick 1:........................mehr darüber im link

Urteil des Landgerichts Hamburg

Urteil vom 31. Januar 2012
Partnervermittlung und die Persönlichkeitsanalyse
Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg, darf bei einer Partnervermittlung im Internet die in einer Premium-Mitgliedschaft enthaltene 99 Euro teure Persönlichkeitsanalyse nicht mehr vom Widerrufsrecht ausschlossen werden.

Der Sachverhalt
.......................weiter im link
Akte 2012 13.500 Euro fürs Kennenlernen
Partneragenturen greifen auf dem Land bei Single-Männern ab.
http://www.sat1.de/tv/akte/video/13-500-euro-fuers-kennenlernen-clip



Mit zwei Urteilen setzen wir unsere Reihe “Verbrauchertipps rund ums Geld”
fort.
BGH schiebt Abzocktrick bei Partnervermittlungen einen Riegel vor:
Manche Partnervermittlungen arbeiten mit dieser Geschäftsmethode: Sie schalten Anzeigen, in denen vermeintlich eine attraktive Dame einen Partner sucht. Meldet sich dann ein Interessent, findet nach dem Telefonat ein Besuchstermin statt, bei dem der Herr dann einen Partnervermittlungsvertrag unterschreiben soll, um die Kontaktdaten der bewussten Dame sowie anderer passender Vorschläge zu erhalten. Da es sich dabei um vereinbarte Besuchstermine zuhause handelt, läge eigentlich eine “Haustürsituation“ vor (Kunde hat Unternehmer zu sich bestellt), und der Kunde hätte kein Widerrufsrecht.

Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt anders gesehen, denn der Kunde sei überrumpelt worden. Auf dieses wichtige Urteil für alle Partnersuchenden (BGH Az III ZR 218/09 vom 15. April 2010) macht das Verbraucherportal Geld-Magazin.de aufmerksam...............................weiter im link
URTEIL. Verkündet am: 22.07.2009. Aktenzeichen: 5 S 35/09. Im Rechtsstreit. - Kläger / Berufungskläger -. gegen. VIP Partnervermittlung GmbH.

Zu hohe Gebühren einer Partnervermittlung sind sittenwidrig
Partnersuche - Die Vereinbarung einer Zahlung von EUR 1.250,00 für einen Partnervermittlungsvorschlag ohne Gewähr für Eignung und Vermittlungswilligkeit ist sittenwidrig.

Glück im Beruf, Pech in der Liebe!

Wenn man sein Glück in der Liebe mit professioneller Hilfe sucht, sollte man auch auf den Preis schauen. Ein Freundschaftsvermittlungsvertrag, in dem für zwei Adressen 2.500 Euro verlangt werden, ist sittenwidrig. Zumal wenn - wie meist - keinerlei Gewähr dafür besteht, dass es zwischen den benannten Personen zu einer Einigung kommt oder auch nur eine Vermittlungswilligkeit gegeben ist. Die Höhe der Vergütung steht in jedem Fall in keinem Verhältnis zu den lediglich zwei genannten Adressen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft mit Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 26. März 2009 (AZ: 104 C 350/08)...........................weiter im link
Der BGH hat in einem Urteil vom 8. Oktober 2009 entschieden, dass Verträge mit Betreibern eines Video-Partnerschaftsportals als Dienstverträge zu qualifizieren sind. Eine Partnervermittlungsagentur hatte neben dem Erstellen eines Profils auf ihrer Plattform für eine bestimmte Dauer die Produktion eines Videos für den Partnersuchenden angeboten und dabei versucht, den Großteil des Angebots dem Werkvertragsrecht zu unterwerfen. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist schon als solcher sehr interessant (daher der ganze Sachverhalt), aber die Entscheidung ist meiner Meinung nach auch sehr examensrelevant.

Sachverhalt....................weiter im link
https://www.google.de/search?q=urte...&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a :whistle:
 
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schnippewippe

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Geld zurück beim Partnervermittlungsvertrag

Geld zurück beim Partnervermittlungsvertrag

..................................Da die betreffende Partnervermittlung gerade auch in Nordbaden in Tageszeitungen und Werbeblättern im Kleinanzeigenmarkt auffällig wirbt und in den Annoncen die Partner suchenden Damen und Herren in einer Weise dargestellt werden, bei der man sich fragen muss, warum man diesen Menschen im Alltag nicht ständig begegnet, sei darauf hingewiesen, dass sich die Rückforderung der bereits geleisteten Gelder durchaus lohnt und man sich nicht durch die Ablehnung seitens des Unternehmens abschrecken lassen sollte.

Wer es also mit der Freundschaftservice und Freundschaftsvermittlung GmbH, die seit einiger Zeit unter der Bezeichnung PV inseriert, in der Vergangenheit zu tun hatte und mit seinen Ansprüchen abgewiesen wurde, sollte durchaus versuchen, den Fall noch einmal aufzurollen.

Den tollen Mann, auf dessen Inserat meine Mandantin überhaupt zum Telefon gegriffen hatte, hatte sie selbstverständlich nicht präsentiert bekommen.

PS: Der Betrag wurde bezahlt. Das Urteil des Amtsgerichts Weinheim ist rechtskräftig...................................
openPR - Freundschaftsservice & Freundschaftsvermittlungs GmbH muss Geld erstatten - Pressemitteilung von Anwaltskanzlei Vogelskamp Benn Nettekoven

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem von der Kanzlei Vogelskamp Benn Nettekoven für einen enttäuschten Kunden des Partnerschaftsvermittlers Freundschaftsservice & Freundschaftsvermittlungs GmbH geführten Verfahren mit Urteil von 26.März 2013 entschieden, dass die beklagte Partnervermittlungsagentur einen vom Kunden gezahlten Betrag in Höhe von 1500,- € zurückzuzahlen hat, weil der Vertrag vom Kunden gegenüber der Agentur wirksam gekündigt worden war............................................
 

dinadinho

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Hat jemand aus Dienstleistungen der Partnervermittlung Elza ausgenutz? Ich ich möchte zu gern wissen, ob dieses Büro ist vertrauenswürdig.
 
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SophiaHH

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Diese ganze Szene der Partnervermittlungen im Internet ist auf lug und trug ausgelegt. Die meisten Profile sind Fakeprofile, die nur angelegt sind um Kunden zu ködern eine Mitgliedschaft oder ähnliches abzuschließen.
 

AndiKu

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kann ich nur zustimmen. fakeprofile werden gezielt eingesetzt, um popularität vorzutäuschen, damit neue Kunden angelockt werden. Danach folgt bald ein scheinbar unschlagbares angebot in form einer mitgliedschaft, etc....
 
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