schnippewippe
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Nie verklagt worden – dennoch verloren
Allgemeines Zivilrecht | Zwangsvollstreckung
Verteidigung gegen falsch zugestellten Vollstreckungsbescheid
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Das kann doch echt nicht sein. Da schlampt die Post und der muss das ausbaden. Wo sind wir denn hier. Soll das doch jetzt zu Lasten der Post gehen.Manchmal verliert man Prozesse auch ohne jemals verklagt worden zu sein. Klingt komisch? Ist aber so.:shocked:
............................................Lest es bitte im link
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Hier das Ende
Meines Erachtens eine absurde Entscheidung. Bislang hatte ich in solchen Fallkonstellationen auch noch nie Probleme. Manchmal ist es aus Richtersicht aber auch zu verlockend, sich lästige Verhandlungen vom Schreibtisch wegzuurteilen.
Vor lauter Frust habe ich sofort die Berufungsschrift diktiert, bis mir dann im Diktat auffiel, dass die eingeklagte Summe knapp unter 600 € ist. Was wiederum bedeutet, dass keine Berufung möglich ist. Die Sache ist durch. Endgültig verloren, ohne jemals eine Klage zugeschickt bekommen zu haben. Es sei denn, die Anhörungsrüge wegen Verletzung rechtlichen Gehörs (Verlust einer Verhandlung) und die Rüge der Verletzung des Grundrechts auf Zugang zu Gerichten (durch die “Zustellung” an einen anderen Ort) werden in Karlsruhe (an-)gehört. Gucken wir mal…
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Verteidigung gegen falsch zugestellten Vollstreckungsbescheid
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