Abmahnung: bei Facebook

schnippewippe

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Abmahnung: Impressumsverstoß auf Facebook der Firma Binary Services GmbH!
Es war nur einer Frage der Zeit bis jemand auf die Idee kommt vermehrt Impressumsverstöße bei Facebook abzumahnen. Dieses hat nun die Firma Binary Services GmbH, Hauptstraße 24, 93128 Regenstauf getan. Betroffen sind Unternehmen aus der IT Branche. Bei dem Abmahner handelt es sich um ein IT-Systemhaus aus der Oberpfalz- Geschäftsführer sind Florian Blischke und Marco Hahn Vertreten wird das Unternehmen durch Kanzlei HWK, Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert aus Maxhütte-Haiddorf.

In der Abmahnung werden eine Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten bei eimem Streitwert von 3.000 €.

Wir raten: Nicht zahlen! Nicht unterschreiben! ...................weiter im link
http://www.beckmannundnorda.de/sere...ocial-Media-und-die-Anbieterkennzeichnug.html

Hier noch einmal
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...g-wegen-eines-fremden-fotos-der-pinnwand.html


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schnippewippe

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Facebook-Abmahnung-Impressum-Strafanzeige gegen die Gf. der Binary S********

Facebook-Abmahnung-wegen Impressum-Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Binary S*******
Seit kurzem firmiert sie unter der Bezeichnung REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH

“Massenabmahnung” unseres Erachtens zu erkennen ist.

Neuigkeiten

Zwischenzeitlich gibt es Neuigkeiten:

1. Es sind zurzeit über 180 Abmahnfälle bekannt.

2. Es wurde Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Binary Services GmbH und den vertretenden Rechtsanwalt erstattet.

3. Es gibt ein Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer, in dem der vertretende Rechtsanwalt aktuell zu einer Stellungnahme aufgefordert worden ist.

4. Vor dem Landgericht Wiesbaden findet am 17.10.2012 die mündliche Verhandlung über eine gegen den Abmahner erhobene negative Feststellungsklage (Az. 12 O 54/12 ) für den um 11:00 Uhr in Raum 1.037 statt.

5. Am 5.12.2012 ist Termin Zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bochum über eine weitere gegen den Abmahner erhobene negative Feststellungsklage (Az. 13 O 187/12).

6. Die Binary Services GmbH hat vor dem Landgericht Regensburg (Az. 1 HK O 1845/12) ihrerseits gegen einen Abgemahnten Klage auf Unterlassung und Zahlung der Abmahnkosten erhoben. Von einer Terminierung ist noch nichts bekannt.

7. Die Firma Binary Systems bekommt heftigen Gegenwind. Ein Kollege hat eine „Sammelklage“ bezüglich der von den Abgemahnten bisher aufgewendeten Rechtsanwaltskosten eingereicht (der wir allerdings keine großen Erfolgsaussichten beimessen).

8. Darüber hinaus ist eine Strafanzeige wegen Betrugs erstattet worden.

9. Die namensähnliche Firma Binary GmbH & Co. KG aus Essen hat inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen die Binary Services (Landgericht Düsseldorf, Az. 37 O 110/12 vom 04.09.2012) erwirkt. Nachdem die Binary GmbH immer wieder mit dem Abmahn-Systemhaus verwechselt wurde, ohne etwas mit dem Unternehmen aus Regenstauf gemeinsam zu haben.

10. Nicht zuletzt deshalb hat sich die abmahnende Firma offenbar aktuell umbenannt. Seit kurzem firmiert sie unter der Bezeichnung REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH (Amtsgericht Regensburg, HRB 12663)...........................................................mehr darüber im link
 
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schnippewippe

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Facebook - Landgericht Regensburg gibt Vielfachabmahner Recht

Facebook - Landgericht Regensburg gibt Vielfachabmahner Recht

Landgericht Regensburg gibt Vielfachabmahner Recht » Regensburg, Abmahnungen, Ergebnis, Mainz, Urteil, GmbH »



Nun hat das Landgericht Regensburg den Vielfachabmahnern im Ergebnis Recht gegeben und einen Unterlassungsanspruch gegen einen der abgemahnten Mitbewerber aus § 8 Abs. 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Vorsprungs durch Rechtsbruch (§§ 4 Nr. 11 UWG, 5 TMG) sowie einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten i. H. v. 265,70 € aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG bestätigt (LG Regensburg, Urteil vom 31.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12).

Die Richter der Handelskammer des LG Regensburg bestätigten damit zunächst die Rechtsprechung des LG Aschaffenburg (LG Aschaffenburg, 19.08.2011 – 2 HK O 54/11, 2 HKO 54/11), wonach unternehmerische Facebook-Seiten der Impressumspflicht des § 5 TMG unterliegen.

Ein rechtsmissbräuchliches Handeln der Binary Services GmbH sei trotz der erheblichen Anzahl gleichlautender Abmahnung innerhalb kürzester Frist im Ergebnis nicht anzunehmen. ........................weiter im link
 

schnippewippe

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Regenstaufer Abmahn-Könige sind pleite (Revolutive Systems GmbH-Insolvenzverfahrens )

Regenstaufer Abmahn-Könige sind pleite (Revolutive Systems GmbH-Insolvenzverfahrens )

REGENSTAUF. Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf, bekanntgeworden durch rechtsmissbräuchliche Impressums-Abmahnungen bei Facebook , hat beim Amtsgericht Regensburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das teilte Niklas Plutte, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus Mainz, am Pfingstsamstag mit.

Im Herbst 2012 hatte das Unternehmen laut Plutte eine Vielzahl vermeintlicher Mitbewerber aus der IT-Branche wegen nicht ordnungsgemäßer Impressumsangaben in deren geschäftlichen Facebook-Profilen abmahnen lassen (MZ berichtete). Die Abmahnungen wurden durch einen örtlichen Rechtsanwalt ausgesprochen. Recherchen der Betroffenen, die sich zwischenzeitlich in einer Facebook-Gruppe vernetzt hatten, ergaben das Ausmaß der Abmahnwelle. Gesichert ist, dass mindestens 200 Abmahnungen innerhalb eines Zeitraums von acht Tagen ausgesprochen wurden. Die über eine Umrechnung des Postmatrixcodes ermittelten Aktenzeichen lassen sogar bis zu 1 000 Abmahnschreiben vermuten..................................mehr im link
 
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