Amazon: Einheitliches Einkaufserlebnis für Kunden,weitere Abmahnfalle für Händler

schnippewippe

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Neu bei Amazon: Einheitliches Einkaufserlebnis für Kunden, weitere Abmahnfalle für Händler

Abmahnfalle mit freundlichen Grüßen


Sie bedeutet nämlich, dass Amazon ab dem 6.8.2012 Verkäufern in die ohnehin schon unübersichtlichen und vor allem rechtsunsicheren Angebotsvorlagen eine vorgefertigte eigene Widerrrufsbelehrung einsetzt und somit eine weitere Abmahnfalle einbaut.

Denn Verkäufer müssen ab diesem Zeitpunkt natürlich darauf achten, dass die vorgefertigten Informationen Amazons nicht mit den eigenen Widerrufs- bzw. Rückgabebedingeun davon abweichen bzw. dazu in Widerspruch stehen.

Als hätten Onlinehändler nicht schon genug Sorgen, setzt Amazon auf seine oft – gelinde gesagt – wenig durchdachten Gestaltungen noch einen drauf. Allein der Amazon-”Bilderservice”, bei dem wildfremde Dritte durch Verkäufer nicht kontrollierbares Bildmaterial zu Angeboten hochladen können, bereitet Händlern mehr Ärger, als es den Käufern nutzt. Wir berichteten. Auch dieser “Service” Amazons geht zu Lasten der Onlinehändler...................mehr im link
 
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