SEPA, Einzug, Abbuchung - Rund ums Girokonto - Neuregelungen seit Juli 2012

schnippewippe

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SEPA, Einzug, Abbuchung - Rund ums Girokonto - Neuregelungen seit Juli 2012

Neuregelungen seit Juli 2012
Das bisherige Einzugsermächtigungslastschriftverfahren ist weit verbreitet. Viele Verbraucher nutzen es beispielsweise bei Bestellungen im Internet oder bei der Bezahlung der Strom- und Gasversorgung. Im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren beauftragte der Bankkunde bislang seinen Vertragspartner, etwa den Stromversorger, den vereinbarten Rechnungsbetrag von seinem Konto abzubuchen. Der Bank oder Sparkasse selbst lag keine Einwilligung ihres Kunden vor. Dafür konnte man der Lastschriftbuchung innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsabschluss (diese erfolgte in der Regel zum Ende des Quartals) widersprechen. Tat der Kunde dies nicht, so galt sein Schweigen als Genehmigung der Lastschrift.

Seit dem 9. Juli 2012 haben die Banken und Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst und so neue Regeln für das Einzugsermächtigungsverfahren eingeführt. Jede Lastschrift muss jetzt vorab autorisiert werden. Das geschieht, indem der Verbraucher gegenüber seinem Vertragspartner eine Erklärung mit zwei Aussagen abgibt. Auf der einen Seite erlaubt er durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung seinem Vertragspartner (Händler, Energieversorger usw.), Zahlungen vom Konto abzubuchen. Auf der anderen Seite weist er dadurch auch seine Bank an, die Lastschrift einzulösen.

Die Einzugsermächtigung kann der Verbraucher jeweils bis zum Tag vor der Einlösung einer Buchung gegenüber der Bank/Sparkasse oder dem Vertragspartner widerrufen. Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, muss keine Form eingehalten werden. Es ist aber sinnvoll, schriftlich zu widerrufen. Sollte das Konto trotz Widerruf der Einzugsermächtigung belastet werden, so kann der Kunde sein Geld noch bis zu 13 Monate nach der Belastung von der Bank zurückverlangen. Dasselbe gilt bei Abbuchungen, bei denen der Kunde niemals eine Ermächtigung zum Einzug erteilt hat ................mehr im link
 
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