Branchenbuch-Abofalle - BGH: Kein Schuldanerkenntnis beim Bezahlen einer Rechnung

schnippewippe

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BGH: Kein Schuldanerkenntnis beim Bezahlen einer Rechnung
13. Juli 2012 eingestellt
Link: Unternehmen, Vertragsrecht & AGB, Zivilrecht ? BGH: Kein Schuldanerkenntnis beim Bezahlen einer Rechnung ? Rechtsanwalt Ferner - Alsdorf, Aachen |
Der Bundesgerichtshof (VII ZR 13/11) hat seine bisherige Rechtsprechung in einer aktuellen Entscheidung nochmals bekräftigt: Alleine dadurch, dass man auf eine Rechnung hin den geforderten Betrag zahlt, erkennt man die (angeblich) bestehende Forderung nicht an!

Abgesehen von dem sehr seltenen alltäglichen Streit um diese Frage, handelt es sich hier um ein Standard-Argument von Abo-Fallen-Betreibern. Speziell in hier bearbeiteten Fällen der “Gewerbeauskunft-Zentrale”, in denen Betroffene tatsächlich nicht gemerkt haben worum es geht und die erste Rechnung bezahlt haben, wird bei Zurückweisen der zweiten Rechnung darauf verwiesen, dass man den angeblich bestehenden Vertrag durch Zahlung der ersten Rechnung anerkannt hat. Das lustige Ergebnis dieser Argumentation wäre, dass der trickreiche Verkäufer am Ende dann noch belohnt werden würde, wenn seine Täuschung erfolgreich ist........................weiter im link
 
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