Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft

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Meldeämter sollen künftig Ihre Adresse an Datenhändler verkaufen dürfen

Meldeämter sollen künftig Ihre Adresse an Datenhändler verkaufen dürfen – ohne dass Sie das verhindern können. Doch noch kann und muss der Bundesrat diese Regelung stoppen. Unterzeichnen Sie jetzt unseren Appell!

Unterzeichner/innen bisher: 38407

Ich habe die Sache auf einer Parteiseite gefunden. :)

Ich habe eben selber mitgemacht.

41014 Menschen haben den Appell bereits unterzeichnet. Bis zur Bundesrats-Entscheidung im September wollen wir mindestens 100.000 sein. Helfen Sie mit: Informieren Sie Freunde/innen und Bekannte:


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Wie sagt man so schön ? Abstimmung und keiner geht hin. :whistle: Was soll man davon halten.




Das neue Melderecht und die Bundestags-Farce
Das neue Melderecht und die Bundestags-Farce
published by ij on Sun, 2012-07-08 16:28

Derzeit macht das neue Melderecht von sich reden. Der Bundestag hatte nämlich letztens ein neues Melderechtgesetz beschlossen, da der Bund nach der Föderalismusreform nun für ein einheitliches Melderecht zuständig ist. Das ist an und für sich nun erstmal eine positive Sache. Aber unsere Bundesregierung wäre nicht unsere Bundesregierung, wenn sie nicht auch dieses einfache Thema grandios vergurkt hätte. Und das hat sich eben genau gemacht. Gehen wir mal Schritt für Schritt die Kritikpunkte durch:

Das Zustandekommen.........................weiter im link
 
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schnippewippe

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Neues Meldegesetz vom Bundesrat gestoppt

Neues Meldegesetz vom Bundesrat gestoppt

Der Bundesrat hat das geplante Meldegesetz völlig zu Recht gestoppt (siehe zum Thema: Datenschutz adé - Gesetzgeber erlaubt und fördert (verfassungswidrig) Adresshandel der Meldeämter). Auch die derzeitig geltenden Bestimmungen sind mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren. Es bleibt zu hoffen, dass das weitere Gesetzgebungsverfahren und die damit verbundene Diskussion dazu genutzt wird, verbindlich zu regeln, dass die Weitergabe von Daten insbesondere zu Werbezwecken ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung möglich sein wird...................weiter im link
 

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Meldegesetz-gekippt ..Verbraucher müssen gefragt werden

Meldedaten und Werbung: Verbraucher müssen gefragt werden

Meldedaten und Werbung - Verbraucher müssen gefragt werden - Meldung - Stiftung Warentest

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Einigung über das neue Meldegesetz erzielt. Die im vergangenen Jahr vom Parlament beschlossene Widerspruchslösung wurde gekippt. Danach hätten Bürger widersprechen müssen, wenn ihre Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels weitergegeben werden sollten. Der neue Entwurf sieht vor, dass Bürger im Vorfeld in die Daten*weitergabe einwilligen müssen.
Einwilligung statt Widerspruch

Der Beschluss des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass die Meldebehörden Daten nur dann herausgeben dürfen, wenn Bürger in die Herausgabe ausdrücklich eingewilligt haben. Das gilt für die Fälle, in denen Unternehmen Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels abfragen. Im Juni 2012 hatte der Bundestag noch ganz anders entschieden: In einer wenig besuchten Parlamentssitzung votierten die Abgeordneten damals dafür, dass Bürger einer Weitergabe ihrer Meldedaten widersprechen sollten. Das bedeutet, dass die Bürger von sich aus aktiv hätten werden müssen. Verbraucherschützer hatten die sogenannte Widerspruchslösung deshalb heftig kritisiert. Nach der Einwilligungslösung des Vermittlungsausschusses müssen die Meldebehörden und Unternehmen zukünftig gezielt nach einer Erlaubnis fragen.
Bundesrat und Bundestag müssen zustimmen..............................Rest im Link
 
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