Deutschland muss binnen 2 Monaten Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften nachbessern

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EU-Kommission: Deutschland muss binnen 2 Monaten Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften nachbessern
EU-Kommission: Deutschland muss binnen 2 Monaten Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften nachbessern
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am Donnerstag, 28. Juni 2012
Die EU-Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften binnen 2 Monaten nachzubessern und richtlinienkonform auszugestalten.

In der Pressemitteilung heißt es:

"In den EU-Vorschriften ist eine Widerrufsfrist von mindestens sieben Tagen festgelegt; binnen dieser Frist kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Die deutschen Rechtsvorschriften enthalten jedoch zusätzlich die Anforderung, dass der Verbraucher zum Vertragsschluss „bestimmt worden“ sein muss. Dieses Zusatzkriterium, das nicht in der Richtlinie enthalten ist, beschränkt das in der Richtlinie verbriefte Rücktrittsrecht. Die Kommission fordert daher Deutschland auf, seine Rechtsvorschriften zu ändern.

Kommt Deutschland dieser Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit diesem Fall befassen...............Die vollständige Pressemitteilung der EU-Kommission im link
 
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