Ebay - Winterstein mahnt ab - Original gekauft und trotzdem abgemahnt

schnippewippe

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Winterstein mahnt für Abercrombie & Fitch Europe S.A. ab

Skandal – Original gekauft und trotzdem abgemahnt


Streitpunkt einer solchen Abmahnung ist in der Regel, ob die angebotenen Textilien gem. § 24 Abs. I MarkenG bereits erschöpft sind oder nicht.

§ 24 Abs. I MarkenG – Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

Das bedeutet, wenn man bspw. ein Abercrombie & Fitch T-Shirt in den USA kauft, darf man es nur dann in Europa weiterverkaufen, wenn genau dieses T-Shirt, nicht nur das Modell, bereits vorher in Europa mit Zustimmung des Markeninhabers zum Kauf angeboten worden ist. Das ist in den wenigsten Fällen der Fall, da es sich dann um ein Reimport handeln müsste.

Es können nur Unternehmer oder Gewerbetreibende abgemahnt werden, wenn sich die Abmahnung auf das Markenrecht stützt. Private können ein in den USA erworbenes Abercrombie & Fitch T-Shirt in Deutschland verkaufen. Dies ist nur dann nicht möglich, wenn das T-Shirt auch urheberrechtlich geschützt ist. Dies war bei den klassischen Ed Hardy T-Shirts der Fall. Hier waren die aufgedruckten Zeichnungen / Designs urheberrechtlich geschützt, daher wurden auch so viele Private von Winterstein abgemahnt...........................Der Anfang ist im Link zu lesen
 
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