Branchenverzeichnis www.branche100.eu -Urteil - nicht zahlen.

schnippewippe

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Branchenverzeichnis www.branche100.eu
Landgericht Offenburg:
Branchenbuch-Abzocke: Eintragung in Online-Verzeichnis muss nicht bezahlt werden.
Erfolg in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Offenburg: Mein Mandant, ein kleiner, selbstständiger Unternehmer, muss für den Eintrag in das Branchenverzeichnis Branche 100,eu - nicht zahlen.

Das Gericht hat erfreulich deutlich Stellung genommen zu der Masche, die die betroffene wie auch andere Firmen in dieser (Nutzlos)Branche immer wieder anwenden.

Vertrag unwirksam wegen überraschender Klauseln..
..................mehr darüber im link
Landgericht Flensburg, Urteil vom 08.02.2011
- 1 S 71/10 -

++++branche100.eu "Branchen-Service Ltd." unterliegt vor dem LG Flensburg
Entgeltvereinbarung über Eintrag in das Internet-Adressregister "www.branche100.eu" ist unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung

Das Landgericht Flensburg hat eine Klage der Branchen-Service Ltd. in zweiter Instanz abgewiesen. Das Gericht gab dem beklagten Unternehmen Recht, das die Forderung der Branchen-Service Ltd. über 2.165,80 Euro nicht bezahlen wollte. Es bestehen keine Vergütungsansprüche, da die entsprechende Klausel in dem Vertragsformular wegen Verstoßes gegen § 305 c Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unwirksam ist...............weiter im link
 
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Niclas

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Mich würde ja schon mal interessieren, wer da vor Gericht als Klägervertreter aufgekreuzt ist > Branche 100 - Ihr Branchenverzeichnis
Impressum schrieb:
Tele Media Databases Ltd.
Suite 3
95 Wilton Road
SW1V 1BZ
London UK
Der Laden ist schon Jahren einschlägig bekannt > Google
Eine Frau C.Sch. soll angeblich Inhaberin der Domain sein, wozu es aber widersprüchliche Aussagen gibt
http://www.business-podium.com/boar...and-london-bridge-services-ltd.html#post16022
 

schnippewippe

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Hier noch ein Urteil

Amtsgericht St. Wendel, Urteil vom 27.05.2010
- 4 C 46/10 -

Brancheneintragungsantrag ist irreführend: +++.branche100.eu täuscht arglistig
AG St. Wendel weist Zahlungsklage des Branchenbuchanbieters ab

Das Amtsgericht St. Wendel hat die Zahlungsklage des Branchenbuchanbieters +++.branche100.eu Ihr Branchenverzeichnis abgewiesen. Der von einem Unternehmer unterzeichnete, als "Brancheneintragungsantrag" bezeichnete Vertrag sei ersichtlich darauf angelegt, zu verschleiern, dass mit seiner Rücksendung ein entgeltlicher Vertrag hinsichtlich des Eintrags zustande kommen solle.


Damit habe der Branchenbuchanbieter den beklagten Unternehmer durch arglistige Täuschung über den entgeltlichen Charakter des Antrags zum Vertragsschluss bestimmt. Die Übersendung des Formulars sei eine Täuschung......................weiter im link
 
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