Vorsicht - Wieder einmal Filesharing-Sonderangebote im Umlauf!

schnippewippe

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Wieder einmal Filesharing-Sonderangebote im Umlauf!

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............Wir können nur dringend davon abraten, derartige “Sonderangebote” ohne anwaltliche Rücksprache anzunehmen! Bedenken sie, dass zunächst eine abmahnende Kanzlei davon ausging, dass dem Rechteinhaber ein Anspruch von 550,- € zusteht. Warum sollte der Rechteinhaber ohne Not auf 351,- € verzichten und nunmehr nur noch 199,- € verlangen. Ein Anwaltswechsel macht die Sache nicht billiger. Das Gegenteil ist eher der Fall, da beide Kanzleien jeweils eigene Gebührenansprüche haben.

Sie sollten daher auch im Falle derartige Preisnachlässe vor Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen und vor Zahlung irgendwelcher Beträge den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts einholen! Die vermutete Ersparnis kann sich sonst schnell ins Gegenteil umkehren. ................der Anfang ist im Link
 
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