Firma Kettler Kundenfreundlich??

tuennes25

New member
Liebe Kritische Verbraucher,

soeben sehe ich im WDR-Fernsehen einen Bericht über die
Fa. Kettler, die trotz Garantie und Gewährleistung einem Kunden
die Reparatur verweigert.
Schaut mal rein unter: Servicezeit - WDR Fernsehen
Könnes kämpft!: Ärger mit dem Kettler-Ergometer - Servicezeit - WDR Fernsehen

Ich habe der Firma Kettler bereits eine Mail zukommen lassen und
"fest versprochen" ihre Produkte in Zukunft nicht mehr zu kaufen.
Wir Verbraucher sollten unsere Macht (die wir ohne Zweifel haben....)
auch dazu nutzen, Unternehmen, die uns Kunden schlecht behandeln,
uns Kunden Garantie-Leistungen verwehren, oder uns auf arrogante Art
und Weise darauf hinweisen,
dass wir als Verbraucher einfach
"die Schautze halten sollen", und kritiklos konsumieren sollen, darauf hinzuweisen,
dass WIR letztendlich entscheiden können:
Wo kaufe ich, wo nicht.........

Das Unternehmen Kettler freut sich sicherlich über kritische Mails
der Konsumenten: [edit]
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das Unternehmen Kettler freut sich sicherlich über kritische Mails
der Konsumenten:
Das ist kein Grund um zu solch einer Aktion auzurufen.
Unternehmen, die uns Kunden schlecht behandeln,
uns Kunden Garantie-Leistungen verwehren, oder uns auf arrogante Art
und Weise darauf hinweisen,
du solltest dich erst einmal mit dem Thema Garantie beschäftigen.
In dem Bericht wird nicht erwähnt wann die Garantie in Anspruch genommen wurde.
In den 1. 6 Monaten geht man davon aus das der Fehler schon bei Gefahrübergang bestanden hat. Nach den 6 Monaten muß der Verbraucher beweisen das der Fehler schon bei der Gefahrübergabe bestanden hat (umgekehrte Beweislast)

Nachtrag:
Irgendwie bin ich von der Berichterstattung enttäuscht,besonders von dem Anwalt. ( den ich übrigens sehr schätze)
Ich vermisse den sachkundigen Ratschlag.
Die Garantie wurde 2 mal in Anspruch genommen.Ein 3tes mal wäre nicht nötig gewesen.
Der Anwalt hätte auf die Möglichkeit des Rücktritts hinweisen müssen.
Eine Nachbesserung gilt nach dem 2. erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen und der Verbraucher kann vom Vertrag zurücktreten. § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
 
Zuletzt bearbeitet:

beowulf

New member
du solltest dich erst einmal mit dem Thema Garantie beschäftigen.
In dem Bericht wird nicht erwähnt wann die Garantie in Anspruch genommen wurde.
In den 1. 6 Monaten geht man davon aus das der Fehler schon bei Gefahrübergang bestanden hat. Nach den 6 Monaten muß der Verbraucher beweisen das der Fehler schon bei der Gefahrübergabe bestanden hat (umgekehrte Beweislast)
Ich sage es nur ungern, aber auch du solltest noch einmal auf den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung blicken. Das, was du hier beschreibst, ist eben nicht die Garantie, sondern die Gewährleistung. Die Ansprüche bestehen da übrigens gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller.
 

tuennes25

New member
"Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen"


Nee Danke......lasst stecken, hier gehöre ich irgendwie nicht hin.
Ihr habt ja gar nicht verstanden, worum es mir ging.
Die Firma"....." (vielleicht ist es auch VERBOTEN Firmennamen zu nennen....
man weiss ja nicht.......) spricht nicht mit Journalisten, um eine Aufklärung
der Sache zu erreichen, und die Firma "......." (bin vorsichtig.....)
schreibt etwas von "semiprofessionellen Gebrauch". Klar, ein Mann der einen Herzinfarkt hatte, betreibt Hochleistungssport. Aber, egal.

Herr Ober-Super-Moderator.....würden Sie mich bitte wieder aus diesem
Forum entfernen? Und zwar subito (ähm schnell......)
Dankeeeeeeeeeeeeeee
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das, was du hier beschreibst, ist eben nicht die Garantie, sondern die Gewährleistung. Die Ansprüche bestehen da übrigens gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller.
Ach nee,der Superschlaue taucht wieder auf.Haste wieder Probleme mit den Teletubbies?
Ich sage es nur ungern,
Ich frage mich warum du es dann tust.

Entschuldige bitte vielmals das ich vergessen habe zu erwähnen das sich meine Aussage auf die AGB der Firma bezieht.
AGB schrieb:
Kettler haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
Sollte der Hersteller neben der Gewährleistung eine Garantie gegeben haben dann müsste man die Garantiebedingungen kennen.Dir,als Fachmann, sollte bekannt sein das der Hersteller alles mögliche in diesen "Vertrag" einbinden kann.
Und nochmals:
Eine Nachbesserung gilt nach dem 2. erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen und der Verbraucher kann vom Vertrag zurücktreten.

Ihr habt ja gar nicht verstanden, worum es mir ging.
Ich habe sehr gut verstanden worum es dir geht.
Du willst das man sich als unbeteiligte mit einer Beschwerde an die Firma wendet.Leider vergisst du das man dies als geschäftsschädigend auslegen "könnte".
Nur weil du mit dem handeln nicht einverstanden bist gibt dir nicht das Recht um zu so einer Aktion aufzurufen.
Klar, ein Mann der einen Herzinfarkt hatte, betreibt Hochleistungssport.
?Semi... bedeutet halb,kann also niemals Hochleistung sein.

Ps.
Ich kenne Leute mit Herzinfarkt die laufen den Marathon.

Pps.
Wenn man auf Bewegung angewiesen ist,durch Infarkt oder andere Krankheiten,dann reicht es nicht das man täglich den Ergometer quält.
Will ich täglich den Ergometer,auch noch mit 2 Personen nutzen,dann kaufe ich nicht so ein Spielzeug.
Für weniger Geld bekommt man gebrauchte von z.B. TechnoGym.Selbst ein Profi-Gerät von der Firma ist schon für €1.900,- zu bekommen.
(Da ich selbst auf regelmässige Bewegung angewiesen bin,benutze einen Ergometer der Firma TechnoGym und gehe 2 x in der Woche zur Fysiotherapie,spreche ich aus Erfahrung)

Herr Ober-Super-Moderator.....würden Sie mich bitte wieder aus diesem
Lieber Herr Teunnes,der Titel ist von der Forensoftware vorgegeben.
Forum entfernen? Und zwar subito (ähm schnell......)
Solche Ausdrucksweise kannst du in deiner Umgebung benutzen. Ich reagiere allergisch auf solches und mache garnichts. :whistle:
 

beowulf

New member
Ach nee,der Superschlaue taucht wieder auf.Haste wieder Probleme mit den Teletubbies?
Wirst du eigentlich immer ausfallend, wenn man dich korrigiert? Wenn es hier Forenreglen geben würde, hättest du dich bei deinen zahlreichen Entgleisungen bereits selbst sperren müssen.


Ich frage mich warum du es dann tust.
Weil in einem Verbraucherschutzforum falsche Aussagen nicht unkommentiert bleiben sollten (zum Schutze des Verbrauchers). Und es ist nun mal falsch, dass es bei einer Garantie eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten gibt.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und es ist nun mal falsch, dass es bei einer Garantie eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten gibt.
Ist dir bekannt das du leseblind bist?
Nochmals!
Entschuldige bitte vielmals das ich vergessen habe zu erwähnen das sich meine Aussage auf die AGB der Firma bezieht.
AGB schrieb:
Kettler haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
Und in den AGB steht nichts von Garantie!
Wirst du eigentlich immer ausfallend, wenn man dich korrigiert?
:whistle: Über solches regst du dich auf?
Erbsenzähler behandel ich nun mal so.
Ich warte immer noch auf einen konstruktiven Beitrag von dir.

Ps.
Ich werde meine Antworten demnächst per Mail vor dem posten an dich senden,dann brauchst du nicht stundenlang vor dem Monitor zu sitzen und kannst auch mal in die reale Welt.
 

schnippewippe

New member
Und in den AGB steht nichts von Garantie Danke De kleine Eisbeer
:)

Ich suche schon die ganze Zeit was über eine Garantie .

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
HEINZ KETTLER GmbH & Co. KG für Online-Shop-Geschäfte


In der AGB finde ich aber nur das hier.

7. Sachmängel
7.1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so haben wir zunächst das Recht, nachzuerfüllen. Hierbei können wir zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht, so kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

7.2. Bei Feststellung von Mängeln muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich unterrichten.

7.3. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

7.4. Bei Ware 2. Wahl ist die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen ausgeschlossen

Ich habe mir auch mal die AGB bei """ Tec - Physio Grossmann """ durchgelesen.Diese Firma wird ja im Video ( SendungWDR) gezeigt. Da finde ich auch nichts über eine Garantie.



Auch bei den Beschreibungen der Artikel auf der Seite finde ich nichts darüber . Klicke auf kaufen und rufe mir da auch noch einmal eine Beschreibung auf. Nichts von Garantie zu finden.

***tec-physio.de/Unsere-AGBs:_:3.html

Aus der AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für Endverbraucher!

Dazu finde ich bei Verbraucherrechte: Garantie vs. Gewährleistung und Produkthaftung? unter
1. Garantie

Bei einer Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber grundsätzlich zu einem bestimmten Handeln in einem bestimmten Fall. Nicht zu verwechseln ist diese mit der gesetzlichen verankerten Mängelgewährleistung. Die Erklärung einer Garantie ist freiwillig und dient dazu, das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder die Herstellerfirma zu stärken. Die Garantie beinhaltet also eine freiwillige Selbstverpflichtung des Händlers oder Herstellers, die über den Kaufvertrag hinaus geht. Es gibt dabei die unterschiedlichsten Formen von Garantien:.........weiter im link
In der Sendung kann ich nicht erkennen, dass sich der Sender die schrifliche Garantie hat vorlegen lassen. Wo steht das es eine 2 oder 3 Jahre lange Garantie gibt.


Wie ich es nun sehe.
Ich kann da das Gerät kaufen, weiss aber nichts weiter über eine Garantie als das was in der AGB steht .
Da ja von der Verkäuferseite gehandelt wurde , halte ich mich lieber raus.

Wer in der AGB etwas über eine Garantie findet, die länder als ein Jahr gegeben wird, kann es ja mal hier mitteilen.



.
 
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beowulf

New member
Sollte der Hersteller neben der Gewährleistung eine Garantie gegeben haben dann müsste man die Garantiebedingungen kennen.
Tschuldigung, aber im muss dich nochmal korrigieren. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Bestimmung, die der Kunde ausschließlich gegenüber dem Händler besitzt. Kettler ist hier aber nicht Händler. Gegenüber Kettler hat der Kunde hier nur die Ansprüche, die sich aus den Garantiebestimmungen ergeben.

@schnippewippe

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass man die Garantiebestimmungen in den AGB von Kettler findet. Die Dauer und die Bestimmung wären dann nämlich bei allen Produkten gleich, was wohl nicht gewollt sein kann. Die AGB von Kettler wären auch nur von Belang, wenn der Kunde einen Kaufvertrag mit Kettler abgeschlossen hätte. Das ist aber nach WDR-Bericht nicht der Fall. Daher ist das Durchforsten der AGB von Kettler wenig hilfreich.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
. Daher ist das Durchforsten der AGB von Kettler wenig hilfreich.
Geh dich doch einfach mal informieren.Auf der Seite findet man sehr wohl Informationen wann Kettler eine Garantie gibt.Bei Heimgeräten ist dies für Geräte der Klasse H/Ha.
Was die Klassenbezeichnung bedeutet werde ich dir nicht auf die Nase binden.Das wirst du Superschlauer wohl selbst herausfinden.
Sollte das Gerät in die Klasse fallen ist die Firma nicht Ansprechpartner sondern der Händler.Kann man auf der Seite der Firma nachlesen.
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Bestimmung, die der Kunde ausschließlich gegenüber dem Händler besitzt.
Die der Händler wiederum beim Hersteller geltend macht.Es sei denn er hat einen eigenen Servicedienst.Was bei diesen Geräten sehr unwahrscheinlich ist.

Und wenn der Verbraucher eine Herstellergarantie hat so muss er diese über den Verkäufer geltend machen.Kann man auf der Seite nachlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Wie ich mitgeteilt habe, war ich auch auf der Seite gewesen, wo die Kunden aus der Sendung das Gerät gekauft haben.



Klicke auf "" Kettler Heimsport "" und lande auf der Seite mit den Angeboten.

Bei keinem Angebot auf der Seite ist die Rede von einer Garantie.

Klicke nun auf "" Jetzt Kaufen ""


"" Ergometer E7-inkl. Aufbau&Best-Preisanfrage "" Auch wenn ich mir das aufrufe finde ich nichts darüber.

Kicke auf Kasse und lande auf der Seite zum Anmelden.


Nicht einmal was von Garantie auf dem Weg gefunden . Ausser das was in der AGB steht und die liest man sich ja vorher durch.


Aus der AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für Endverbraucher!
Dazu finde ich bei Verbraucherrechte: Garantie vs. Gewährleistung und Produkthaftung? unter
1. Garantie
Zitat:
Bei einer Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber grundsätzlich zu einem bestimmten Handeln in einem bestimmten Fall. Nicht zu verwechseln ist diese mit der gesetzlichen verankerten Mängelgewährleistung. Die Erklärung einer Garantie ist freiwillig und dient dazu, das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder die Herstellerfirma zu stärken. Die Garantie beinhaltet also eine freiwillige Selbstverpflichtung des Händlers oder Herstellers, die über den Kaufvertrag hinaus geht. Es gibt dabei die unterschiedlichsten Formen von Garantien:.........Verbraucherrechte: Garantie vs. Gewährleistung und Produkthaftung?
Langer Post kurzer Sinn. Zeige mir wo ich für die Geräte dort , vor dem Kauf ausser in der AGB , etwas über die Garantie finde.


Hier mal 2 Beispiele beim Kauf bei Kaufhäuser. Da bietet das Kaufhaus seinen Kunden Garantie an.


Auch in der Produktbeschreiben steht hier "" 3 Jahre Garantie ""

Was oben bei der anderen Firma nicht steht.
.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Langer Post kurzer Sinn. Zeige mir wo ich für die Geräte dort vor dem Kauf ausser in der AGB etwas über die Garantie finde.
Ich weiss nicht wie oft du Geräte kaufst auf die der Hersteller eine Garantie gibt.
Ein guter Verkäufer wird dich auf die Garantie hinweisen.
Entweder füllt der Verkäufer eine Garantiekarte aus oder dem Produkt liegt eine Garantiekarte bei die du an den Hersteller senden oder online registrieren musst.
Hinweise zur Garantie findest du auf der Seite des Herstellers.
Und wie du selbst gefunden hast,weisen gute Verkäufer auf die Garantie hin.
 

schnippewippe

New member
Habe ich nie bestritten, nur in den AGB wird man so etwas kaum finden.
Mag ja sein. Aber bei der Firma in der Sendung kaufe ich ( so wie mein Weg war ) das Gerät ohne etwas über die 3 Jahres Garantie zu wissen.
Ich weiss nur was in der AGB steht.


Kettler selber teilt auf seiner Seite die Garantie mit. Aber ich glaube nicht, dass im Internet nach der Seite der Hersteller Firma gesucht hätte . Ich kaufe das Gerät ja wo anders. Man lernt halt nie aus.

Von der Seite Kettler


Kann ich direkt bei KETTLER bestellen?
KETTLER ist Hersteller und verkauft sein Sortiment nur über den Fachhandel. Ein Ausnahme bilden hier lediglich unsere 2. Wahl Shops.
Garantieansprüche sind an den Verkäufer zu richten [/B]
Hier ein Ausschnitt des Briefes den die Kunden bekamen. Wer hat da den Brief unterschrieben ?
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

http://imageshack.us/photo/my-images/6/brief6.png/

Wo haben die Kunden gekauft ?
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

Also haben sie doch keinen Ärger mit dem Hersteller direkt, sondern mit dem Verkäufer und dem "" Kettler service "".

Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich im nordrhein-westfälischen Ense-Parsit. In der Nähe der dortigen Hauptverwaltung sind auch die deutschen Fertigungsstandorte.

Nachdem Herr Könnes in der Hauptverwaltung war, wird das Gerät nun gemacht.



Der erste Post hier
http://www.echte-abzocke.de/26049-post1.html
Mal sehen ob die Firma hier aufschlägt.

.
.
 
Zuletzt bearbeitet:

Baniak

New member
Ich finde diese Aussagen nicht zutreffend:
1. wenn man ein Ergometer für fast 1000 Euro kauft, kann man schon gewisse Qualität erwarten.
2. von einer deutschen Firma muß man mehr Service erwarten. Wenn man schon Probleme mit diesem Gerät hat, sollten diese Probleme ohne Ausreden innerhalb der Garantiezeit behoben werden.
3. wenn man die Geräte als Ergometer verkauft, sollte man davon ausgehen, dass sie zum Ausdauertraining benutzt werden können ( da kann man keine Km-Begrenzung vorschreiben). Täuschung des Verbrauchers.
4. vielleicht sollte man vor dem Kauf ein" Jura Studium" abschliessen, um eventuelle Probleme auszuschliesen.
5. für viele Personnen sind 1000 Euro viel Geld.
6. bei Problemem innerhalb der Garantiezeit wird bei Geräten der Firma Kettler so verfahren:
Kontakt Händler, Händler kontaktiert Kettler, Kettler veranlasst die Reparatur durch die zuständige Regionaleservice Firma.
7. die Begründung und die Weigerung der Reparatur finde ich nicht normal und für die anderen eventuellen Käufer als richtungweisend.

Baniak
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich finde diese Aussagen nicht zutreffend:
1. wenn man ein Ergometer für fast 1000 Euro kauft, kann man schon gewisse Qualität erwarten.
Da habe ich mal einige Fragen.
Seit wann benutzt du einen Ergometer,wie oft benutzt du ihn,täglich,mit wieviel Watt, welchen benutzt du aktuell?
3. wenn man die Geräte als Ergometer verkauft, sollte man davon ausgehen, dass sie zum Ausdauertraining benutzt werden können ( da kann man keine Km-Begrenzung vorschreiben). Täuschung des Verbrauchers.
Das ist eben ein Denkfehler.
Es werden sehr wohl Unterschiede gemacht,ob man ihn täglich mit z.B. hoher Wattzahl oder nur 1X in der Woche mit niedriger Wattzahl benutzt.

Zu deiner Information,ich benutze seit 20 Jahren,und die letzten 8 Jahre täglich,einen Ergometer.
Ich würde nie auf den Gedanken kommen um mir einen für €1000,- zu kaufen.
Da meine Ansprüche hoch sind kaufe ich gebrauchte,in der Regel der Marke TechnoGym.
4. vielleicht sollte man vor dem Kauf ein" Jura Studium" abschliessen, um eventuelle Probleme auszuschliesen.
Man muß nicht Jura studieren,man muß sich nur gründlich informieren und das was nicht im Vertrag steht und unklar ist sich schriftlich bestätigen lassen.
5. für viele Personnen sind 1000 Euro viel Geld.
Wenn es viel Geld ist gebe ich es nicht dafür aus.
Auch nach einem Herzinfarkt muß ich nicht jeden Tag einen Ergometer quälen.
Jeden Tag einen Sparziergang,leichte Gymnastikübungen,2 x wöchentlich einen Heimtrainer benutzen,gesunder Ernährung reicht.
Sehr oft bezahlt die Kasse auch den Besuch von Fysiotherapeuten.
Und dieses "Training" sollte man eh immer mit einem Fysiotherapeuten und einem Sportmediziner absprechen.

:whistle: Upps... gleich taucht der Erbsenzähler wieder auf. :laugh:
 

Baniak

New member
Deine Meinung ist mir gänzlich fremd.
Während meiner Reha wurde mir folgendes beigebracht ( Arzt + Therap.):
mindestens 5-6 mal Ausdauertraining auf einem Ergometer dazu Spaziergänge, gesunde Ernährung.
Wenn ich ein Ergometer der Fa Kettler nur als Kleiderständer für das Schlafzimmer benutzen darf, soll das auch so kommuniziert werden.
Ich denke die Geräte der Firma Kettler sind Premiumgeräte?
Weil unsere Anspüche auch hoch sind, haben wir die geräte der o.g Firma benutzt, jetzt wohl nicht mehr.
Die Geräte, die Sie benutzen liegen wohl eine Preisstufe höher aber gebraucht.
Man kann wohl von einem neuen Gerät das gleiche erwarten.
Abgesehen davon müßte jede Firma innerhalb der Garantiezeit Ihre Produkte in Ordnung bringen.
Baniak
 
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