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11.10.2009, 15:48
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#11 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Elektronische Einschreiben oder persönliche Zustellung
Ich habe schon einige Prozesse in Sachen Miete hinter mir. Es hat immer ausgereicht wenn ein Zeuge auf der Kopie des Schreiben bestätigt hat ,
das er den Inhalt des Briefes in meiner Gegenwart gelesen hat. Danach wurde der Brief sofort in den Umschlag gegeben und der Umschlag wurde verschlossen . Danach sind wird dann zusammen zur Post gegangen und haben dort den Brief gemeinsam am Schalter abgegeben.
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11.10.2009, 15:50
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#12 (permalink)
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Gast
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AW: Elektronische Einschreiben oder persönliche Zustellung
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Es hat immer ausgereicht wenn ein Zeuge auf der Kopie des Schreiben bestätigt hat ,
das er den Inhalt des Briefes in meiner Gegenwart gelesen hat. Danach wurde der Brief sofort in den Umschlag gegeben und der Umschlag wurde verschlossen . Danach sind wird dann zusammen zur Post gegangen und haben dort den Brief gemeinsam am Schalter abgegeben.
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Richtig...aber das hatte bis jetzt noch niemand erwähnt.
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11.10.2009, 15:53
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#13 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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AW: Elektronische Einschreiben oder persönliche Zustellung
Wie du vielleicht schon mitbekommen hast , schreibe ich nicht nur hier. In dem anderen Forum habe ich es immer und immer wieder geschrieben. Hat nur keinen wirklich interessiert.  Irgendwann hört man dann auf.
Du bist wohl der erste User der danach fragt.
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11.10.2009, 16:00
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#14 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.09.2009
Ort: Nordhessen
Beiträge: 240
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AW: Elektronische Einschreiben oder persönliche Zustellung
Mietsache, oh weh. Da habe ich leidvolle Erfahrungen gemacht.
Mir wurde dann ein Schreiben per Bote (der Bote hat das Schreiben lesen müssen und die Übergabe in meinen Briefkasten protokolliert) zugestellt.
Die absolut sicherste und gerichtsfeste Zustellung:
Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde
Zitat:
Die Zustellung durch Postzustellungsurkunde dürfte wohl die unbekannteste aller Zustellungsarten sein. Dies hängt wohl damit zusammen, dass diese Zustellungsart zunächst einmal ausschließlich Behörden, Gerichten und Gerichtsvollziehern vorbehalten ist, jedoch über § 132 BGB auch Privatpersonen zugänglich gemacht wird. Bei dieser Zustellungsart übersendet der Absender das zuzustellende Schriftstück an den Gerichtsvollzieher mit der Aufforderung, das Schriftstück nach den §§ 132 BGB, 192ff. ZPO an den Empfänger zuzustellen.
Quelle:
Die sichere Zustellung von Willenserklärungen
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 Ein Ruhestörer ist jemand,
der die Bettdecke von der schlummernden Wahrheit wegzieht.
Ludwig Börne (1786 - 1837)
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12.10.2009, 08:08
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#15 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.09.2009
Ort: rechts neben der Garage
Beiträge: 1.204
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AW: Elektronische Einschreiben oder persönliche Zustellung
Ich habe so etwas schon anders gemacht. Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, in einen Umschlag getan, bin dann zum Empfänger hingegangen, habe ihm eine Kopie des Schreibens mit Empfangsbestätigung unter die Nase gehalten und von ihm eine Unterschrift verlangt, die ich auch bekommen habe. Somit war der Fall dann für mich erledigt. Hat wunderbar funktioniert.
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Ich glaube, der beste Weg ein Problem zu lösen, ist, seine lustige Seite zu entdecken.
Thomas Alva Edison
Glück besteht aus einem hübschen Bankkonto, einer guten Köchin und einer tadellosen Verdauung
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14.10.2009, 07:15
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#16 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 07.05.2009
Ort: im Tal der Ahnungslosen
Beiträge: 659
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AW: Elektronische Einschreiben oder persönliche Zustellung
kurzum:
ich denke nicht, daß die Zustellung auf elektronischem Wege gesichert ist (egal was irgendwo steht), dann lieber auf die altmodische Weise per Post ... die wirds ja noch ne Weile geben ;-)
Daher bin ich eigentlich auch nicht willens, auf Rechnungen, Mahnungen und anwältliche Schreiben zu reagieren, die mir per email zukommen ... die sollen sich schön an die Post halten. Dann hab ich auch etwas handfestes dabei ... und wie leicht ist es heutzutage, eine email zu fälschen? Wenn man sich ein wenig in der Materie auskennt kann man eine von Bill Gates am 6.10.1492 verfasste email an einen beliebigen Empfänger schicken :-)
Gruß Maddin
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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung wieder (und meine Erfahrungen) und ersetzen in keinem Fall den Weg zu einem Anwalt.
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14.10.2009, 10:42
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#17 (permalink)
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Gast
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AW: Elektronische Einschreiben oder persönliche Zustellung
Hmmmm....also ganz will ich da nicht drauf verzichten, Rechnungen per Mail zu bekommen. T-com-, Handy- ....etc. Rechnungen können doch per mail kommen.
Warum nicht? Einfach abspeichern auf´n Rechner oder asudrucken.
Wenn ich z.B. bei Amazon was bestellt habe, die mir die Auftragsbestätigung per Mail schicken ist das doch auch ok. Warum soll dann nicht die Rechnung auch per mail kommen.
Es ist wohl eher wichtiger darauf zu achten, vom wem die Rechnung ist.
Auf kurz oder Lang wird die Papierrechnung eh verschwinden und alles über den elektronischen Wege zugestellt.
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14.10.2009, 11:28
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#18 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.626
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AW: Elektronische Einschreiben oder persönliche Zustellung
Zitat:
Zitat von kruemeltee
Daher bin ich eigentlich auch nicht willens, auf Rechnungen, Mahnungen und anwältliche Schreiben zu reagieren, die mir per email zukommen ... die sollen sich schön an die Post halten.
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Man muss nicht immer den Postweg einschreiten.
Es kommt darauf an was der Gesetzgeber verlangt.
Z.B. eine Mahnung ist an keiner Form gebunden,sie kann also auch mündlich erfolgen.
Rechnungen können auch als E-Mail verschickt werden,selbst unter Gewerbetreibende.Hier ist allerdings einiges zu beachten;siehe hier: it-recht-kanzlei.de/Wann ist die Übermittlung einer Rechnung per E-Mail oder Fax zulässig?
Wichtig wäre,was verlangt der Gesetzgeber?Um welche Schriftstücke handelt es sich?Ist eine "empfangsbedürftigen Willenserklärung" nötig?
Hat jemand in seinem Briefkopf eine EMail-Adresse angegeben,so kann man davon ausgehen das er seine Mails regelmässig liest,und ihn "formlose" Schreiben erreichen.
Zitat:
Zitat von kruemeltee
Dann hab ich auch etwas handfestes dabei ... und wie leicht ist es heutzutage, eine email zu fälschen?
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Bei der guten alten Post geht das auch.
Das sieht man daran das viele Gewerbetreibende auf die "Rechnungen" dubioser Adressbuchbetreibern reinfallen.
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15.10.2009, 07:34
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#19 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 07.05.2009
Ort: im Tal der Ahnungslosen
Beiträge: 659
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AW: Elektronische Einschreiben oder persönliche Zustellung
wahrscheinlich kann man sich eh nicht vor Fälschungen schützen (weder elektronisch noch bei der Papierrechnung). Und Rechnungen von Amazon und dergleichen als email zu bekommen finde ich persönlich auch legitim. Allerdings finde ich Inkassoschreiben, amtliche behördliche Schreiben, Anwaltsschreiben, Gerichtsschreiben etc. dann doch etwas zuviel gewagt für die email. Diese will ich eben weiterhin per Post haben (auf Papier). Wenn eine Firma eine Rechnung schreibt und mir dann mirwegen per email noch 2 Mahnungen hinterher schickt, ist das auch in Ordnung. Aber bei den nächsten Instanzen find ich's nicht mehr schön :-)
Gruß Maddin
P.S.: Daß die irgendwann einmal eingestampft wird, die gute alte Post, ist mir auch klar, allerdings hoffe ich, daß das noch genau so lange dauert, bis das gute alte Buch aus den Regalen verschwunden ist und Du nur noch Chips, CDs, DVDs usw. kaufen kannst :-)
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24.11.2010, 11:30
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#20 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.423
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Entwurf des De-Mail Gesetzes
Entwurf des De-Mail Gesetzes
Zitat:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 17/3630) wurde bereits am 11.11.2010 im Bundestag beraten.
Zur Historie kann ich beck.de empfehlen.
Zum aktuellen Stand hat sich heise.de geäußert. ................die links dazu findet ihr im link
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